DGUV Information 211-006 - Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren

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Abschnitt 7.1 - 7.1 Durchführung der Ortsbesichtigung

Dem Koordinator wird empfohlen, vor der Erstellung des Arbeitsablaufplanes eine Ortsbesichtigung möglichst gemeinsam mit den zuständigen Vorgesetzten vorzunehmen.

Das persönliche Gespräch vor Ort kann und wird in vielen Fällen die Arbeit des Koordinators erleichtern, insbesondere bei eiligen unvorhergesehenen Arbeiten, z. B. zur Beseitigung von Störungen.