DGUV Information 211-006 - Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Bekanntmachung des Koordinators

Der Koordinator mit seiner besonderen Funktion muss rechtzeitig allen Beteiligten bekannt gegeben werden. Gegenüber den Auftragnehmern wird diese Aufgabe zweckmäßigerweise bereits in der Form eines Zusatzes im Auftragsschreiben erledigt.

Muster für einen Zusatz im Auftragsschreiben zur Bestellung eines Koordinators

Zur Abstimmung der Arbeiten Ihres Unternehmens mit unseren Arbeiten/mit den Arbeiten des Unternehmens _________________ haben wir unseren Mitarbeiter, Herrn ________________, zum Koordinator bestellt. Er wird die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten koordinieren, um mögliche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.

Der Koordinator hat gemäß § 6 Absatz 1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) Weisungsbefugnis auch gegenüber Ihren bei uns tätig werdenden Mitarbeitern, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Den Weisungen des Koordinators ist deshalb zu folgen. Unterrichten Sie bitte vorab bereits ihre Mitarbeiter entsprechend.

Vor Beginn der Arbeiten haben sich Ihre bei uns tätig werdenden Mitarbeiter oder deren Vorgesetzter beim Koordinator zu melden. Der Koordinator wird den Ablauf der Arbeiten bis zum Schluss überwachen. Er ist daher für Ihre mit der Durchführung der Arbeiten beauftragten Mitarbeiter Kontaktperson und ständiger Ansprechpartner.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Weisungsbefugnis unseres Koordinators sich beschränkt auf die Koordinierung der vorgesehenen Arbeiten. Ihre Vorgesetzten sind weiterhin für die ihnen unterstellten Mitarbeiter verantwortlich. Sie haben alle Einrichtungen zu schaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der für ihr Unternehmen und für uns geltende Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere auch die Vermeidung der Gefährdung anderer Mitarbeiter.

Für die Abstimmung der Kran-Instandhaltungs-Arbeiten
mit dem laufenden Normalbetrieb ist als Koordinator zuständig:

Betriebsingenieur Weskamp

Telefon: 326

Bild 6-2: Bekanntmachung des Koordinators im Bereich der gegenseitigen Gefährdung

Darüber hinaus wird empfohlen, den Namen des Koordinators beispielsweise durch Aushang im Bereich der eigentlichen Arbeiten - möglichst sogar ergänzt um ein Foto - zu veröffentlichen (Bild 6-2), damit sich erforderlichenfalls auch der einzelne Werker unmittelbar an ihn wenden kann.