DGUV Information 208-001 - Ladebrücken

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Abschnitt 1 - Definition

Mit Ladebrücken, dazu gehören auch Ladebleche, werden Abstände zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen.

Ladebrücken können ortsveränderlich oder ortsfest sowie handbetätigt oder kraftbetrieben ausgeführt sein. Ortsveränderlich sind z. B. Ladebleche, ortsfest z. B. an der Rampenkante klappbar angebrachte Ladebrücken.