Abschnitt 2.4 - Anschlussstellen
Stellen, an denen der Kabelmesswagen über Prüfleitungen mit den Prüfobjekten verbunden wird.
Endverschlüsse, Kabelverteilerschränke, Hausanschlusskästen, Anschlusskästen der Straßenbeleuchtung, Kabelenden in Baugruben.