Abschnitt 2.2 - Nichtstationäre Prüfanlage
eine für kurze Zeit errichtete elektrische Prüfanlage, um Prüfungen an einzelnen Prüfobjekten durchzuführen.
Zur nichtstationären Prüfanlage gehören:
Kabelmesswagen, Prüfgeräte (fest eingebaut oder tragbar), Anschlussleitungen, Anschlussstellen/Anschlussklemmen, Prüfobjekt.