Abschnitt 2.1 - 2
Begriffsbestimmungen
2.1
Kabelmesswagen
ein geschlossenes Fahrzeug, in das elektrische Prüfeinrichtungen eingebaut sind.
Diese besitzen einen vollständigen Schutz gegen direktes Berühren. Der Kabelmesswagen ist Teil einer nichtstationären Prüfanlage.