DGUV Information 203-048 - Betrieb von Kabelmesswagen

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Abschnitt 3.2 - Arbeitsorganisation

3.2.1
Arbeitsablauf, Ablaufschema

Der Arbeitsablauf bei Kabelmessungen ist unter Berücksichtigung der VDE 0105-100 auszuwählen, zu beschreiben und durchzuführen. Es ist zu beachten, dass bei den Tätigkeiten sowohl "Arbeiten an aktiven Teilen", als auch "Arbeiten in der Nähe aktiver Teile" vorkommen.

Der Anlagenbetreiber bzw. der Anlagenverantwortliche hat dem Arbeitsverantwortlichen die erforderlichen Informationen zu geben, damit dieser eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen und die notwendigen Schutzmaßnahmen an der Arbeitsstelle treffen kann.

Im Kabelmesswagenbetrieb ist im Wesentlichen mit elektrischen Gefährdungen und mit Gefährdungen aus dem Straßenverkehr zu rechnen.

Im folgenden Ablaufschema werden, beginnend mit der Anwendung der fünf Sicherheitsregeln, die Prozessschritte für Kabelfehlerortung und Kabelprüfung beschrieben. Die Darstellung wurde so gewählt, dass die Zuständigkeiten und Aufgaben des Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen sowie deren Kommunikation deutlich werden.

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Ablaufschema: Zusammenspiel zwischen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichem

Kommentare zum Ablaufschema

Zu 1Bei der Verwendung von isolierenden Schutzplatten und Spannungsprüfern ist darauf zu achten, dass diese der Höhe der Spannung angepasst und für die Bauform der Anlage geeignet sind.
Zu 2 + 3s.a. BGI 758 "Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit Nennspannung UN > 1 kV"
Zu 4Prüfen der Kabeltrasse auf das Vorliegen von z.B. Tiefbauarbeiten, Arbeiten an Gasanlagen.
Zu 5Nur der Anlagenverantwortliche darf die Erlaubnis für die vorgesehene Arbeit geben.
Zu 6Berücksichtigung der Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum gemäß 3.3.1 "Aufstellung des Kabelmesswagens". Messwagen nicht auf das zu prüfende Kabel stellen (s.a. Kommentar zu 3.3.4).
Zu 7Die Freigabe zur Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen (Messtechniker) gegeben werden. Die Genehmigung des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung.
Zu 8Anschlussschema siehe Anhang 3
Zu 9Der Arbeitsverantwortliche erteilt dem Anlagenverantwortlichen den Auftrag, die Erdung und Kurzschließung aufzuheben.
Zu 10Beispiel "Achtung Kabelprüfung" (Anhang 5.2)
Zu 11Auswahl des geeigneten Messverfahrens.
Zu 13Prüfeinrichtungen im Messwagen dürfen auf Einzelanweisung des Arbeitsverantwortlichen auch durch die zweite Person geschaltet werden.
Zu 14Auswahl des geeigneten Prüfverfahrens.
Zu 15Herstellerangaben beachten.