DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 4 - 4. Organisatorische Voraussetzungen für sicheres Arbeiten

Die Grundlage für ein sicheres Arbeiten muss bereits vor Beginn der Arbeit festgelegt werden. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen, bedarf es einer sinnvollen Planung und Koordination der Arbeiten. Hierzu gehört die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Fragestellungen dazu können der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung" (Bestell-Nr. D 014) entnommen werden, zu bestellen unter www.bgetem.de, Webcode 12201321.

Zur sinnvollen Planung und Koordination gehört auch, die auszuführenden Arbeiten eingehend mit den Mitarbeitern zu besprechen. Es muss sichergestellt sein, dass erforderliche Materialien, Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen nicht nur vorhanden und in Ordnung sind, sondern auch auf die Montagestellen mitgenommen und dort angewendet werden. Nur so lassen sich riskante Improvisationen vor Ort vermeiden.

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Meister bei der Unterweisung

Ein wesentliches Element der Organisation für Arbeitssicherheit ist die Unterweisung. Vorgesetzte sind verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie müssen ihre Monteure vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) über die möglichen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung unterweisen. Der Vorgesetzte muss sich im Gespräch vergewissern, dass die Inhalte der Unterweisung auch verstanden wurden. Über die Unterweisungen sind schriftliche Nachweise zu führen.

Weisen Sie die Beschäftigten z. B. immer wieder darauf hin, dass Spannungsprüfer, Anschlussleitungen von elektrischen Geräten, Leitern usw. vor jeder Benutzung auf Funktionstüchtigkeit und augenfällige Mängel hin überprüft werden müssen.

Grundlage für die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen sind insbesondere die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um autonome Rechtsnormen. Sie sind eine verbindliche Richtschnur für alle im Betrieb tätigen Personen - für den Unternehmer, den Vorgesetzten, den Arbeitnehmer.

Jeder Vorgesetzte ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und damit auch für die Arbeitssicherheit verantwortlich.

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Broschüre D 014 - Gefährdungsbeurteilung

Von dieser Verantwortung kann ihn niemand befreien.

Diese Verantwortung verpflichtet ihn, darüber zu wachen,

  • dass nur an solchen Betriebseinrichtungen gearbeitet wird und nur solche Arbeitsgeräte benutzt werden, die den sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen,

  • dass die erforderlichen Schutzeinrichtungen und Schutzmittel vorhanden sind und von den Mitarbeitern verwendet werden und

  • dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

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Arbeitskontrolle

Es genügt nicht, nur Anweisungen zu geben. Der Vorgesetzte muss sich auch von der Einhaltung der Maßnahmen vor Ort überzeugen und erforderlichenfalls eingreifen. Zeitnot wird nicht als Entschuldigung für die Vernachlässigung von Unfallverhütungsmaßnahmen anerkannt.