DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 12 - 12. Begriffe

  • Aktive Teile sind Leiter und leitfähige Teile der Betriebsmittel, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Spannung stehen.

  • Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluss gehalten werden. Der Verschluss darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Zutritt haben Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Laien nur unter Beaufsichtigung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Hierzu gehören z. B. abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen, Schaltzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen, Maststationen.

  • Anlagenbetreiber ist der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflichten für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt.

  • Anlagenverantwortlicher ist eine benannte Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen

    Unter diesen Begriff fallen alle Tätigkeiten, die auf das Herstellen, Errichten, Ändern und Instandsetzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ausgerichtet sind. Unter den Begriff "Arbeiten" fallen solche Tätigkeiten, die für die Sicherheit und Funktion der Anlage oder des Betriebsmittels entscheidend sind und nicht selten ohne vollständigen Berührungsschutz durchgeführt werden müssen, insbesondere bei dem Instandhalten und Reinigen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Arbeiten an elektrischen Anlagen sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen.

  • Arbeitsverantwortlicher ist eine benannte Person, die die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit übertragen wurde. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.

  • Basisschutz, Schutz gegen direktes Berühren (Schutz gegen elektrischen Schlag unter normalen Bedingungen) sind alle Maßnahmen, die verhindern, dass Personen aktive Teile berühren oder bei Nennspannungen über 1 kV die Gefahrenzone erreichen können. Dieser Schutz ist an Anlagen mit Spannungen > 25 V AC oder 60 V DC sicherzustellen.

  • Bedienen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist dem Grundsatz nach jede Tätigkeit, die an Einstell-, Schalt- und Steuerorganen durchgeführt wird, z. B. Schalten eines Leistungsschalters, Einschalten eines Lichtschalters, Einstellen der Schaltzeit an einer Schaltuhr in einer Schaltanlage. Dies sind somit auch alle Tätigkeiten, die der regelrechten betrieblichen Prozessführung dienen.

  • Befähigte Person ist eine qualifizierte Person nach BetrSichV und TRBS, die mit Prüfaufgaben beauftragt wird.

  • Betätigungsstangen sind von Hand zu benutzende Geräte nach DIN VDE 0680-3 oder DIN VDE 0681-1 zum Betätigen und Prüfen unter Spannung stehender Teile. Hierzu gehören u. a.

    • bei Nennspannungen bis 1.000 V Schaltstangen, Stromentnahmestangen,

    • bei Nennspannungen über 1 kV Schaltstangen, Spannungsprüfer, Sicherungszangen.

  • Isolierstangen zur Verwendung in Anlagen über 1 kV sind Stangen, deren Handhabe und Isolierteil DIN VDE 0681-1 entsprechen. An ihnen können Arbeitsköpfe in Form von Werkzeugen, Abschrankvorrichtungen oder Prüfgeräten angebracht werden (diese Arbeitsköpfe brauchen im Unterschied zu Arbeitsköpfen von Betätigungsstangen nicht überbrückungssicher zu sein).

  • Erdungsstangen sind von Hand zu benutzende isolierende Stangen nach DIN VDE 0683-1 zum Heranführen der Anschließteile von Erdungs- und Kurzschließgeräten an nicht unter Betriebsspannung stehende Teile von Starkstromanlagen.

  • Elektrische Anlagen bestehen aus elektrischen Betriebsmitteln zur Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Dies schließt Energiequellen wie Batterien, Kondensatoren und alle anderen Quellen gespeicherter elektrischer Energie ein.

  • Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen. Hierzu gehören z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen elektrischer Energie, auch im Bereich der Fernmeldetechnik. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.

  • Elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die im Wesentlichen zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und in der Regel nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten werden. Hierzu gehören z. B. Schalträume, Schaltwarten, Verteilungsanlagen in abgetrennten Räumen, abgetrennte elektrische Prüffelder und Laboratorien, Maschinenräume von Kraftwerken und dergleichen.

  • Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

  • Elektrotechnische Arbeiten sind Arbeiten an, mit oder in der Nähe einer elektrischen Anlage, z. B. Errichten, Inbetriebnehmen, Instandhalten, Prüfen, Erproben, Messen, Auswechseln, Ändern und Erweitern.

  • Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

  • Fehlerschutz, Schutz bei indirektem Berühren (Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen) ist der Schutz von Personen vor Gefahren, die sich im Fehlerfall aus einer Berührung mit Körpern oder fremden leitfähigen Teilen ergeben können. Dieser Schutz ist in Anlagen mit Spannungen > 50 VAC oder 120 VDC gefordert.

  • Freischalten in Starkstromanlagen ist das allseitige Abtrennen einer Anlage, eines Teils einer Anlage oder eines Betriebsmittels von allen nicht geerdeten Leitern.

  • Gefahrenzone ist der in Abhängigkeit von der Nennspannung begrenzte Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur Vermeidung einer Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist. Bei Spannungen bis 1.000 V gilt die Oberfläche des unter Spannung stehenden Teils als Grenze der Gefahrenzone.

  • Isolierte Werkzeuge sind Werkzeuge nach DIN VDE 0680-2.

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100-200).

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch DIN VDE 0100-200).

  • Schutzabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen unter Spannung stehenden Teilen ohne Schutz gegen direktes Berühren und Personen oder von Personen gehandhabten Werkzeugen, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien, die bei bestimmten Arbeiten nicht unterschritten werden darf. Die Maße sind in Abhängigkeit von Spannungshöhe, Tätigkeit und Personenkreis festgelegt.

  • Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist (DIN VDE 1000-10).

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