DGUV Information 212-515 - Persönliche Schutzausrüstungen Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

1.1
Diese BG-Information findet Anwendung auf die Auswahl und Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Unternehmer sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Versicherte bei der Arbeit.

Spezielle Hinweise für die Auswahl und Benutzung der einzelnen persönlichen Schutzausrüstungen sind in der BG-Regel-Reihe "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen" (BGR 189 ff.) enthalten.

1.2
Diese BG-Information findet keine Anwendung auf

  • Arbeitskleidungen,

  • Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,

  • persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung dienen,

  • persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen,

  • Sportausrüstungen für den Freizeitbereich,

  • Selbstverteidigungs- und Abschreckungsmittel,

  • tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Schadstoffen,

  • Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen.