DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 11.2 - 11.2 Sicherheitsregeln für den Umgang mit Pferden

Neben der erwähnten notwendigen Erfahrung im Umgang mit Pferden existieren Sicherheitsregeln, welche helfen Unfälle zu vermeiden oder zumindest die Folgen für Mensch (und auch Tier) zu minimieren.

Diese betreffen

  • den allgemeinen Umgang mit dem Tier

  • das Führen

  • das Anbinden

Allgemeiner Umgang mit dem Tier

Der richtige Standplatz ist neben dem Pferd, auf der Höhe des Pferdebeines. Dies ist der sicherste Platz, da Pferde nicht zur Seite ausschlagen können. Der dem Pferdekopf zugewandte Rücken minimiert insbesondere die Gefahr von Gesichtsverletzungen durch Pferdetritte.

Der enge Körperkontakt zum Pferd hilft Bewegungen und Reaktionen schneller zu erkennen. Auch wird dadurch ein möglicher Pferdetritt mehr zum Stoß und verringert die Verletzungsgefahr.

Der Sicherheitsabstand hinter einem Pferd beträgt drei Meter. In der Praxis hängt der sichere Abstand von zwei Maßen ab: Von der Länge des Anbindestricks sowie der Größe der Pferdes und damit der Länge seiner Beine. Je größer das Pferd und je länger der Anbindestrick sind, umso größer ist der Sicherheitsabstand zu wählen, für den Fall, dass das Pferd nach hinten austritt.

Dies gilt nicht nur für Beschlagschmiedinnen und -schmiede, sondern für alle Personen, die sich im Umkreis des Pferdes aufhalten. Die verantwortlichen Personen (Besitzer und Besitzerinnen, von diesen beauftragte Personen bzw. in deren Abwesenheit der Hufbeschlagschmied/die Hufbeschlagschmiedin) haben dafür Sorge zu tragen, dass sich unbeteiligte Dritte außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten.

Aufhalter und Hufbeschlagschmiedin oder -schmied sollten immer auf der gleichen Seite stehen. Wenn das Pferd sich erschrickt und zur Seite springt, ist ansonsten unweigerlich einer von beiden immer betroffen.

Die Füße des Pferdes müssen unter Anruf des Pferdes langsam hochgehoben und auch ebenso langsam wieder niedergelassen werde. Man hebe nicht zu hoch auf (bis Höhe Vorderfußwurzelgelenk bzw. Sprunggelenk) und presse vor allem mit den Händen die Fessel nicht zu stark; beides verursacht dem Tier Schmerz und reizt es zur Widersetzlichkeit.

Führen von Pferden

Das Führen von Pferden sollte, schon aus haftungstechnischen Gründen, möglichst immer dem Besitzer/der Besitzerin oder einer benannten Vertretung überlassen werden. Sollten Hufbeschlagschmiedinnen/-schmiede oder ihre Helferinnen und Helfer doch einmal das Pferd führen, müssen sie folgende Sicherheitsmaßnahmen treffen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen, damit es keine Brandverletzungen gibt, wenn das Pferd den Strick durch die Hand zieht.

  • Keinesfalls den Führstrick um die Hand wickeln, damit man nicht Gefahr läuft, vom Pferd mitgeschleift zu werden oder sich die Hand zu verletzen.

  • Die führende Person befindet sich mit ihrer rechten Schulter auf Höhe des Pferdekopfes, damit sie das Tier stets unter Kontrolle hat. Aus dieser Position kann man treibend auf das Pferd einwirken, aber es auch nach vorn begrenzen. Erschrickt das Pferd, springt es hinter der führenden Person zur Seite. Läuft das Pferd zu weit vorne, kann die führende Person nicht bremsend einwirken und wird vielleicht sogar das Ziel auskeilender Hufe, wollte das Pferd davon stürmen. Läuft das Pferd direkt hinter der führenden Person, kann diese nicht sehen, was das Pferd macht. Zusätzlich befindet sie sich im toten Winkel und wird möglicherweise vom Pferd überrannt, falls dieses sich z. B. erschrickt und losrennt.

  • Wendungen sind nur nach rechts auszuführen, damit das Pferd die - immer links stehenden bzw. gehenden - führenden Personen nicht auf die Füße treten kann.

  • Das Pferd nur auf hindernisfreien, rutschsicherem und ebenem Boden vorführen.

  • Tore oder Gatter schließen, damit losgerissene Pferde nicht auf eine Straße o. ä. laufen können.

  • Die linke Hand bleibt frei, um das Pferd zu dirigieren, ggf. kann eine Gerte als Hilfsmittel (z. B. als künstliches Hindernis) eingesetzt werden.

  • Die Pferde, insbesondere solche mit den man nicht vertraut ist, sollten von den Hufbeschlagschmiedinnen und -schmieden bzw. ihren Helferinnen und Helfern immer aufgetrenst vorgeführt werden.

Anbinden

Für das Anbinden gelten die folgenden Regeln:

  • Grundsätzlich sollte das Pferd immer mit einem leicht und schnell zu lösenden Knoten angebunden werden. Dies schützt das Pferd in Paniksituationen vor Verletzungen. Hierfür gibt es verschiedene Knotenvarianten, die alle Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede beherrschen sollten.

  • Das Pferd darf weder zu lang noch zu kurz angebunden werden.

  • Abhängig von der Pferdegröße ist die Anbindehöhe. Normalerweise sollten Pferde auf Widerristhöhe angebunden werden.

  • Beißende Pferde sind kurz anzubinden. Ggf. kann durch geschicktes Stellen des Pferdes (drehen nach rechts bzw. links) der Bewegungsspielraum des Kopfes zusätzlich eingeschränkt werden.

  • Nach hinten austretende Pferde sind hoch anzubinden.

  • Steigende Pferde sind tief anzubinden.

  • Sollte das Pferd beim Anbinden plötzlich (durch eine Kopf- oder Körperbewegung) am Strickziehen, besteht die Gefahr, dass sich der Daumen oder andere Finger im Strick fangen und gequetscht werden. Hier muss unbedingt auf eine sichere Handhabung bzw. Knotentechnik geachtet werden.

Aufnageln von Beschlägen

Eine der größten Gefahren geht von den eingeschlagenen Hufnägeln aus. Daher sind diese sofort nach dem Einschlagen in Richtung Hufeisen an die Hornwand anzulegen. Nur so kann verhindert werden, dass beim Wegziehen des Hufes durch das Tier Hufschmiedinnen und -schmiede oder Helferinnen und Helfer verletzt werden. Durch geeignete persönliche Schutzausrüstung (Schmiedeschürze und Handschuhe, siehe Abschnitt 4) können hierviele Verletzungen verhindert werden.

Rückengerechte Arbeiten

Bedingt durch die eigene Körpergröße und die jeweilige Größe des Pferdes nehmen Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede beim Arbeiten am Tier Körperhaltungen ein, welche eine Beanspruchung für ihre Rücken und Gelenke darstellen. Hier ist eine gezielte Anleitung nötig, um die Beanspruchungen zu vermindern. Diese kann die vorliegende Handlungshilfe in ihrer Kürze nicht liefern.

Neben technischen Hilfsmitteln (Beschlagbock, Einbau von Amboss und Gasschmiedeofen in das Fahrzeug), empfiehlt es sich, einen oder mehrere vollständige Hufbeschläge unter fachkundiger Anleitung eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin (Facharzt oder Fachärztin für Arbeitsmedizin) oder eines Physiotherapeuten/einer Physiotherapeutin durchzuführen, um so wertvolle Tipps zur Verbesserung der eigenen Arbeitsweise zu erhalten. Weitere Hinweise können auch der DGUV Information 208-033 "Belastung für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?" entnommen werden.