DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 11.1 - 11 Arbeiten am Pferd
11.1 Umgang mit Pferden

Der Umgang mit Pferden erfordert Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die Natur des Tieres. Nicht jedes Pferd ist schmiedefromm. Auch junge Pferde, welche noch nicht an das Beschlagen gewöhnt sind, sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln. Hierzu zählt das umsichtige Führen zum Beschlag, das Anbinden an einem geeigneten Beschlagplatz, das beruhigende Sprechen mit dem Pferd während dem Beschlagvorganges. Dies gilt auch für die Helfer und Helferinnen.

Der Besitzer oder die Besitzerin ist verpflichtet, Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede auf die Eigenarten des Pferdes hinzuweisen. Nur wenn diese die Untugenden des Tieres kennen, können sie das Pferd entsprechend behandeln.

Der Einsatz von Zwangsmitteln (z. B. "Nasenbremse") sollte nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Bei sehr unruhigen oder auch bösartigen Tieren ist die Zuhilfenahme eines Tierarztes bzw. einer Tierärztin angeraten (Sedierung).

Diese Handlungsanleitung kann nicht mit wenigen Worten die notwendigen Erfahrungen wiedergegeben werden, die Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede beim Umgang mit dem Pferd benötigt, aber Sorgfalt, Bedachtsamkeit und Achtung vor dem Pferd sind unverzichtbar, wenn unfallfrei gearbeitet werden soll.