DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 7.5 - 7.5 Aufbrennen

Von der BGHM/DGUV (IFA) wurden Gefahrstoffmessungen durchgeführt, um zu ergründen, welche Stoffe beim Aufbrennen des glühenden Hufeisens auf den Huf frei werden und ob daraus mögliche Gesundheitsgefahren für Hufbeschlagschmiedinnen und Schmiede und ihre Helfer erstehen. Auch wurden Hufspäne in einem Labor des Unfallversicherungsträgers analysiert und verbrannt (Pyrolyse/Verbrennung bei 650 °C). Dabei wurde ermittelt, welche Verbrennungsprodukte (Rauche, Stäube usw.) entstehen. Als Unsicherheitsfaktor kommen noch weitere Produkte und Stoffe (Hufpflegeprodukte wie Huffett und Hufteer usw.) beim Aufbrennen hinzu.

Hufbeschlagarbeiten werden, je nach Wetterbedingungen, örtlichen und baulichen Gegebenheiten, im Freien oder in geschlossenen Räumen ausgeführt. Wird der Hufbeschlag in Gebäuden oder Stallungen durchgeführt, sollten die Stall- oder Hallentür geöffnet sein, um eine natürliche Lüftung zu bewirken.

Im Augenblick des Aufbrennens des Hufeisens auf den Pferdehuf ist mit der höchsten Gefahrstoffkonzentration, Rauch- und Staubentwicklung, zu rechnen. Dieser Vorgang dauert nur wenige Sekunden. Als verhaltensbedingte Gefährdungsminderung und auch, um dem stechenden Geruch zu entgehenden, drehen die an der Arbeit Beteiligten den Kopf zur Seite oder unterbrechen für wenige Sekunden die Atmung. Ungeachtet dessen kann aber davon ausgegangen werden, dass die größten Konzentrationen der Stoffe beim Aufbrennen auftreten und danach schnell wieder abnehmen.

Von besonderem Interesse sind die folgenden Grenzwerte:

  • Feinstaub (sogenannte alveolengängige Fraktion)

  • Grobstaub (sogenannte einatembare Fraktion)

  • Schwefelwasserstoff

Für die Messwerte wurden die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) herangezogen. Es ergaben sich keine Überschreitungen der Grenzwerte. Über den Tageverlauf gesehen werden alle in Frage kommen Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten. Eine nachweisbare Gesundheitsgefahr besteht daher nicht. Trotz Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte ist eine Bewertung in Bezug auf eine gesundheitliche Gefährdung schwierig. Die Bedingungen beim Hufbeschlag sind nicht klar definiert, teilweise nicht wiederholbar und wechselnd.

Der Pferdehuf wird immer "individuell beschlagen" und stellt keine "Serienproduktion" dar.