DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Fußschutz

Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist für Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede selbstverständlich. Welche Eigenschaften der Schuh haben muss, ist jedoch nicht allgemein bekannt.

Folgende Anforderungen sind an den Fußschutz beim Arbeiten in Ställen zu stellen:

  • profilierte Laufsohle, für eine gute Trittsicherheit

  • Zehenkappe, als Schutz gegen herabfallende Teile und vor Pferdetritten

  • durchtrittsichere Einlage, damit keine Nägel o. ä. durch die Sohle getreten werden können

  • Mittelfußschutz, für den Teil des Mittelfußes, welcher nicht durch die Zehenkappe geschützt ist (Kennzeichnung M)

  • Knöchelschutz, insbesondere gegen Pferdehufe, ggf. verbunden mit einem Polsterkragen, wenn keine Stiefel getragen werden

  • isolierender Unterbau, als Kälteschutz bei Arbeiten in der kalten Jahreszeit im Freien (Kennzeichnung CI)

Unter der Bezeichnung S3 sind Sicherheitsschuhe im Handel, welche die drei erstgenannten Anforderungen erfüllen. Weitere Zusatzanforderungen sind den Herstellerangaben zu entnehmen. Insbesondere ist der Mittelfußschutz für Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede unverzichtbar.

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Abb. 4-1 Sicherheitsschuh mit Mittelfußschutz

Seit einiger Zeit sind Sicherheitsschuhe erhältlich, bei denen Zehenkappe und Sohleneinlage aus Aramid (KEVLAR®) gefertigt sind, welches gleichen Schutz bietet, ohne die negative Wärmleitfähigkeit von Stahl zu haben.

Die allgemein üblichen Reinigungs-, Pflege- und Hygieneregeln gelten auch für Fußschutz. Insbesondere ist gegen Fußpilz und Fußschweißbildung vorzusorgen.