DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Beschlagbock

Der Beschlagbock ist neben dem Beschlagstuhl/Werkzeugwagen das wichtigste Gerät zur Reduzierung der Rückenbelastung. Er wird auch Aufhaltebock genannt und insbesondere beim Beschlagen ohne Aufhalter verwendet.

Der Beschlagbock kommt beim Aufnieten, beim Zunieten und in der abgebildeten Ausführung (Abb. 2-4) auch beim Aufbrennen und Aufnageln am Hinterhuf zum Einsatz.

Wichtig ist dabei die richtige Höhe. Der Huf des Pferdes sollte vorn nicht viel höher als das Vorderfußwurzelgelenk und hinten nicht höher als das Sprunggelenk gehoben werden, um dem Pferd keine Schmerzen zuzufügen. Dies gilt auch bei der Benutzung des Beschlagbockes. Dieser sollte daher in der Höhe verstellbar sein.

Für Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede sollte der Beschlagbock wiederum so hoch wie möglich eingestellt werden, damit sie möglichst aufrecht arbeiten und so den Rücken entlasten können.

Für den Beschlagbock sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Standfestigkeit

  • Formgebung

  • Höhenverstellung

  • Werkzeugablage

  • Gewicht

Standfestigkeit

Der Beschlagbock muss für ein optimales Arbeiten sicher stehen und darf dabei nicht wackeln. Daher wird oft ein Dreifuß gegenüber dem Vierfuß bevorzugt. Zusätzlich sind oft Gummiteller unter den Füßen befestigt, um die Rutschsicherheit zu erhöhen und ggf. für das Pferd erschreckende Geräusche beim Verschieben zu vermeiden.

Das Verhältnis Höhe zu Breite sollte 2:1 auch in der größten Höheneinstellung nicht überschreiten, um die Kippsicherheit nicht zu gefährden.

Weiter muss eine genügend große Aufstellfläche für den Fuß des Hufbeschlagschmieds vorhanden sein, damit der Beschlagbock fest an den Boden gepresst werden und das Pferd ihn nicht verschieben kann. Ein Rohrrahmen bietet hier eine zu geringe Fläche.

Formgebung

Es kann zu schweren Verletzungen kommen, wenn bei einer Bewegung des Pferdes ein Beschlagblock umfällt und Pferd oder Mensch dann darauf fallen. Daher sind folgende Schutzmaßnahmen für die haftenden Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede dringend zu empfehlen:

  • Rundes Untergestell oder umlaufender Metallring

  • Keine "scharfen" Ecken und Kanten, sondern immer großzügige Radien (möglichst 1/4 bis 1/2 des Durchmessers)

  • Die Form des Beschlagbockes muss so gewählt sein, dass sich kein Pferdefuß darin verfangen kann. Sollte dies passieren, sind oft schwere Verletzungen bei Mensch und Tier die Folge.

Weiter spielt auch die Hufauflage eine Rolle. Diese sollte nicht spitz sein, damit sie nicht in die Hufsohle drückt und dem Pferd Schmerzen bereitet. Sie muss klein genug sein, um für unterschiedliche Hufgrößen zu passen und bei Bedarf auch austauschbar sein. Die Größe eines Tennisballs ist oft die geeignetste. Holz oder Kunststoff sind geeignete Materialien für die Auflage, da sie die Raspel beim Abrutschen schonen. Für den Hinterhuf gibt es bei austauschbaren Modellen eine spezielle Ausführung, in welche der Huf bzw. die Zehe gelegt wird.

Höhenverstellung

Zur Anpassung an die Pferdegröße sollte der Aufhaltebock in der Höhe verstellbar sein. Dies vermeidet Schmerzen beim Pferd und erleichtert Hufbeschlagschmiedinnen und -schmieden insbesondere bei großen Pferden die Arbeit.

Die Höhenverstellung sollte einfach erfolgen können, aber keine vorstehenden Knebel o. ä. aufweisen, an denen sich Mensch oder Tier verletzen können. Hierfür sind verschiedene, gute Ausführungen auf dem Markt. Die oft gesehene Schraube mit aufgeschweißtem Steg sollte es allerdings wirklich nicht sein!

Werkzeugablage

Viele Beschlagböcke sind mit zusätzlichen Halterungen für Werkzeuge versehen. Dies erleichtert die Hufbeschlagarbeit, da das Werkzeug nicht auf dem Boden abgelegt werden muss, was zu Rückenbelastungen und Stolpergefahren führt. Aber auch hier gelten die Anforderungen an eine sichere, verletzungsverhindernde Gestaltung. Weniger ist mehr und oft reicht ein guter, runder Magnet als Halter für Feile usw. aus.

Gewicht

Um den Rücken bei der Hufbeschlagarbeit zu schonen, sind alle Gewichte auf ein Minimum zu begrenzen. Dies gilt natürlich auch für den Beschlagbock, der sehr häufig bewegt werden muss, je nach Nutzung pro kompletten Beschlag 6- bis 22-mal. Daher sollte das Gewicht nie 12 bis 15 kg (einschließlich Werkzeug) übersteigen.