DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Rinnmesser

Sehr häufig sind Schnittverletzungen mit dem Rinnmesser. Auch Durchtrennungen von Sehnen kommen dabei immer wieder vor. Daher sollten bei Arbeiten mit dem Rinnmesser Hufschmiedinnen und -schmiede und insbesondere ihr Aufhalter immer Schnittschutzhandschuhe tragen (keine Lederhandschuhe!). Die Schnittfestigkeit sollte mindestens den Wert 3 haben. (Nähere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt 4.4 Schutzhandschuhe.)

Mit dem Rinnmesser sollte möglichst immer vom Körper weg gearbeitet werden. Wenn doch in Richtung des Körpers gearbeitet wird, muss immer mit dem Daumen der anderen Hand gegengehalten werden.

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Abb. 2-2 Rinnmesser (neu/abgebrochen)

Besonders schwere Verletzungen entstehen, wenn das Rinnmesser abbricht, was nicht nur für Hufbeschlagschmied und Aufhalter, sondern auch für das Pferd gefährlich ist. Daher sollte das Rinnmesser nicht schmaler als ca. als 50 % der Orginalbreite bzw. nicht kleiner als 5 mm geschliffen werden. Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Inspektionsrinnmessern mit sehr schmaler Klinge geboten. Auch beim täglichen Schärfen des Messers empfiehlt es sich Schnittschutzhandschuhe zu tragen.

Wichtig ist, das Rinnmesser immer nur per Hand oder mit einer speziellen Schleifmaschine nachzuschleifen. Die Verwendung von Schleifbock, Bandschleifer oder sogar Handwinkelschleifer ist gefährlich, da beim Schleifen an der Maschine der Stahl des Rinnmessers erhitzt wird. Dadurch kann der Werkzeugstahl seine Materialeigenschaften verlieren und leicht brechen.