DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 13 - 13 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Das Arbeitsschutzgesetzes (dort im § 5) und alle damit verbunden Vorschriften fordern heute von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Gefährdungsbeurteilung genannt), die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Diese Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist nach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes zu dokumentieren. Hierfür werden von dem Unfallversicherungsträger Hilfestellungen angeboten (ein Muster für den Hufbeschlagschmied ist z. B. auf der Homepage der BGHM abrufbar).

Ziel der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der daraus resultierenden Maßnahmen sollte es immer sein, die beruflichen Tätigkeiten sicher und gesund zu gestalten und die Beschäftigten zu einem entsprechenden Arbeiten zu veranlassen.

Dadurch kann Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten beim Hufbeschlag vorgebeugt und dem Betrieb Kosten durch Arbeitsausfälle erspart, aber auch durch Verbessern von Arbeitsabläufen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erhöht werden.

Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen schafft auch Rechtssicherheit. Im Falle von schweren Unfällen stellt sich immer die Frage der Verantwortung und der Rechtsfolgen.

Die schwere Verletzung oder sogar Tötung eines Menschen bei einem Unfall hat oft auch strafrechtliche Konsequenzen. Liegt eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor und sind die darin beschriebenen Maßnahmen umgesetzt, wird auch der Tatbestand des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Seiten des Betriebes nicht vorliegen.

Jedes Unternehmen sollte ein vitales Interesse daran haben, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und zu dokumentieren. Vieles hierzu ist in dieser Druckschrift bereits beschrieben. Die Unfallversicherungsträger bieten aber auch hier Seminare an, welche für Mitgliedsunternehmen kostenfrei sind.