DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Ladungssicherung

Die Ladung (Werkzeuge, Amboss, Geräte, Hufeisen, Gasflaschen usw.) ist verkehrssicher zu verstauen und zu sichern. Hierzu gehören die sichere Verteilung und Verwahrung der Ladung sowie die nötige Befestigung.

Fahrerin oder Fahrer sind dafür verantwortlich, dass die Sicht (auch zu den Seiten und nach hinten) nicht beeinträchtigt wird.

Wenn ein Fahrzeug die Geschwindigkeit oder Richtung ändert oder über Hindernisse fährt, wirken dynamische Kräfte auf die Ladung, die diese zum Verrutschen, Umfallen oder Herabfallen bringen können. Dadurch kann

  • das Fahrzeug außer Kontrolle geraten und sogar umkippen,

  • die Ladung durch das Fahrzeug geschleudert werden und die Insassen verletzen.

Zu den Grundregeln der Ladungssicherung

gehören deshalb:

  • Das Fahrzeug muss für das jeweilige Ladegut geeignet sein; es muss durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen können.

  • Der Ladungsschwerpunkt ist so niedrig wie möglich zu halten (schweres Gut unten, leichtes Gut oben).

  • Der Ladungsschwerpunkt soll sich möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs befinden und die Achsen entsprechend der zulässigen Achslast anteilmäßig belasten.

  • Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten, die Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschritten werden; bei Teilbeladung ist für Gewichtsverteilung zu sorgen, damit jede Achse anteilmäßig belastet wird.

  • Die Ladung ist so zu verstauen oder durch Hilfsmittel zu sichern, dass sie sich unter den üblichen Verkehrsbedingungen nicht bewegen oder ein Kippen des Fahrzeugs bewirken kann. Zu den üblichen Verkehrsbedingungen gehören auch Vollbremsung und plötzliche Änderung der Fahrbahnbeschaffenheit.

  • Die Fahrgeschwindigkeit muss den gegebenen Straßen- und Verkehrsverhältnissen, dem Ladegut sowie den Fahreigenschaften des Fahrzeugs angepasst sein.

Die Maßnahmen zur Sicherung der Ladung richten sich nach der Art der Ladung und den Konstruktionsmerkmalen des Fahrzeugs. Fahrzeugeinbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen gesichert ist oder durch Hilfsmittel (z. B. Spanngurte) gesichert werden kann.

Fahrzeuge, die in Aufbau und Ausrüstung nicht den Erfordernissen der Transportaufgabe entsprechen, sind umzurüsten, z. B. durch:

  • Verstärkung der Stirnwand oder der Prallwände

  • Einbau von Ladegestellen

  • Anbau von festen oder beweglichen Zurrpunkten

Derartige Umbauten bzw. Umrüstungen haben die fahrzeugtechnischen Daten zu berücksichtigen und sollten nur in Abstimmung mit dem Hersteller bzw. in einer Vertrags- oder Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Die Lastverteilung ist von besonderer Bedeutung, weil die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Nutzlast üblicherweise nur dann geladen werden kann, wenn der Schwerpunkt der Gesamtladung über der Mitte der Ladefläche liegt. Dies lässt sich in der Praxis bei Hufbeschlagschmiedinnen und -schmieden häufig kaum verwirklichen. In solchen Fällen ist unter Einhaltung der zulässigen Achslasten die noch mögliche Nutzung erheblich geringer. Zweckmäßig ist hier das Arbeiten mit Lastverteilungsplänen, die auf Wunsch von Fahrzeug- und Aufbauherstellern bzw. von Kfz-Sachverständigen erstellt werden.

Nutzen kann man auch das Sicherheitsprogramm für Lkw-Fahrer, welches vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Zusammenarbeit mit den Bundesverbänden des gewerblichen Güterkraftverkehrs und anderen Mitgliedern entwickelt wurde.