DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Kleine Unfallstatistik

Schaut man sich die Unfallzahlen der Hufbeschlagschmiede an, zeigt sich, dass beim Hufbeschlag - insbesondere durch den Faktor Pferd - mehr Unfälle geschehen als bei anderen Berufsgruppen. Beim Hufbeschlag erleiden durchschnittlich jedes Jahr drei von zehn Versicherten einen Arbeitsunfall und zwei von zehn sogar einen meldepflichtigen. Dies zeigt deutlich, dass die Hufbeschlagarbeiten nicht nur unfallträchtig sind, sondern auch zu vermehrt schweren Unfällen führen.

Die Hinweise und Empfehlung dieser Druckschrift sollen helfen, diese Zahlen zu senken.

Unfallhäufigkeit

Zum Vergleich der Unfallhäufigkeit wird von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die sogenannte 1.000-Mann-Quote herangezogen. Diese besagt, wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle sich im Jahr pro 1.000 Vollarbeiter ereignen.

Um die Anzahl der Vollzeittätigen im Hufbeschlag berechnen zu können, wurden hier nur die Selbstständigen mit einer freiwilligen Unternehmerversicherung herangezogen, da bei dieser Personengruppe von einer Vollbeschäftigung ausgegangen werden kann. Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin ist bei dem Unfallversicherungsträger nicht pflichtversichert, sondern nur auf freiwilliger Basis. Dies wurde im Zeitraum 2006 bis 2014 von 272 Hufbeschlagschmiedinnen und -schmieden wahrgenommen. Allerdings waren nur 74 Unternehmer durchgängig versichert. Im Durchschnitt waren es bei der BGHM jedes Jahr 145 (Vollzeittätige).

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Abb. 1-2 1.000-Mann-Quote bei der BGM/BGHM und bei Hufbeschlagschmieden mit FUV
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Abb. 1-3 Mehrfachunfälle von Hufbeschlagschmieden mit FUV (2006 bis 2014)

Für die Gruppe der Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede mit FUV ergibt sich bei den meldepflichtigen Unfällen im Durchschnitt eine rund dreimal höhere Unfallbelastung gegenüber der Gesamtheit aller bei der BGHM (2006 bis 2010 BGM) versicherten Berufsgruppen. Dies zeigt sich besonders an der Unfallhäufigkeit der Gruppe der genannten 84 Hufbeschlagschmiede für den o. a. Zeitraum.

Verletzte Körperteile

Die folgenden Graphiken stammen aus einer Auswertung von 600 Unfällen im Hufbeschlag.

Die Angaben bezüglich verletzter Körperteile wurden elf Körperbereichen zugeordnet. Dies erfolgte analog zu der von der BGHM verwendeten Aufteilung für die jährliche Unfallstatistik, um eine Vergleichsmöglichkeit zu haben.

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Abb. 1-4 Verletzte Körperteile

Die erhöhte Anzahl an Verletzungen der unteren Extremitäten bei Hufbeschlagschmieden ist typisch für eine Tätigkeit am Pferd mit insbesondere der Gefahr, von diesem getreten zu werden. 129 von 148 Unfällen in Zusammenhang mit diesen Gliedmaßen haben hier das Pferd als Ursache. Dies entspricht 87,2 %.

Besonders auffällig ist auch die hohe Zahl der Augenverletzungen, auch wenn diese im Vergleich zu den Angaben der BGHM weniger schwer ausfallen (geringerer Prozentsatz meldepflichtiger Augenunfälle). Interessanterweise sind Augenverletzungen bei allen Tätigkeiten im Rahmen des Hufbeschlages aufgetreten.

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Abb. 1-5 Unfallursachen

Unfallursachen

Die Unfallursachen im Hufbeschlag sind vielfältig. Die Häufigkeit einzelner Unfallursachen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

Bei dem hohen Anteil des Pferdes am Unfallgeschehen (58,9 % aller Unfälle bzw. 78,5 % bei den meldepflichtigen Unfällen) zeigt sich, dass Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede eine große Erfahrung im Umgang mit Pferden erwerben bzw. mitbringen müssen und dass die Sicherheitsregeln beim Umgang mit Pferden (vgl. Abschnitt 11) konsequent einzuhalten sind.

Verletzungsarten

Die aufgetretenen Verletzungen können der Grafik in Abb. 1-6 entnommen werden.

Besonders häufig sind die Prellungen, überwiegend durch Pferdetritte (rd. 96 %), sowie die Augenverletzungen (hier meist fehlende Schutzbrillen). Es folgen fast gleichauf Schnittverletzungen (durch Rinnmesser und Hufnägel) und Frakturen. Bei den Frakturen ist das Pferd mit rd. 83 % beteiligt. Das gleiche gilt für Distorsionen (Drehverletzungen, meist von Fuß und Knie, rd. 78 %).

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Abb. 1-6 Verletzungsarten

Von 808 meldepflichtigen Unfällen im Hufbeschlag in den Jahren 2006 bis 2014 führten 19 zu einer zeitweiligen oder dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Dies entspricht einem Anteil von 2,4 %. (Im Zeitraum 2006 bis 2014 wurden bei der BGHM bzw. BGM 1.231.476 meldepflichtige Unfälle angezeigt, welche zu 17.016 Rentenfällen (MdE ≥ 20 %) führten, was einem Anteil von 1,4 % entspricht.

Die Schwere der Unfälle bei Hufbeschlagschmiedinnen und -schmieden zeigt sich auch an den Tagen mit Arbeitsunfähigkeit bedingt durch Arbeitsunfälle.

Im Zeitraum 2006 bis 2014 hatten die Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede mit freiwilliger Unternehmerversicherung bei 408 Unfällen 4477 Ausfalltage. Dies ergibt einen Schnitt von 11 Tagen pro Unfall. Bezogen nur auf die meldepflichtigen Unfälle (hier 136) erhöhte sich der Schnitt auf 26,7 Tage. 20 Unfälle verursachten mehr als 50 Ausfalltage, hiervon vier mit mehr als 100 Krankheitstagen. Der Spitzenwert waren hier 269 Tage. Höhere Ausfallzeiten erreichten bei den anderen ausgewerteten Unfällen noch ein angestellter Hufbeschlagschmied mit 546 und ein Helfer mit 747 Tagen.

Tätigkeiten

Tätigkeiten mit auffallend hohem Unfallgeschehen sind: das Aufhalten (Pferd als Unfallverursacher), das Ausschneiden (Verletzungen fast immer durch das Rinnmesser) sowie überwiegend Augenverletzungen beim Schleifen und Schmieden (siehe Abb. 1-7).

Werkzeuge und Geräte

In 191 Fällen konnte aus Unfallschilderungen auf das benutzte Werkzeug geschlossen werden (siehe Abb. 1-8).

Hufnägel wurden mit aufgeführt, obwohl sie im eigentlichen Sinne keine Werkzeuge sind, weil sie häufig als Unfall verursachend genannt werden.

Interessanterweise ist häufig das Hufbeschlagschmiedefahrzeug die Unfallursache. Grund sind auf der einen Seite die Dienstwegeunfälle (DWU) (1,2 %), aber auch das Verletzen am, im und durch das Fahrzeug (zusammen 2,0 %).

Die Übersicht zeigt aber auch, dass mit allen Werkzeugen und Geräten ein Unfall möglich ist. Auffallend häufig sind Verletzungen durch Hufnägel, Rinnmesser, Beschlagbock und Handwinkelschleifer. Auf das Rinnmesser und den Beschlagbock wird daher im Folgenden noch gesondert eingegangen.

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Abb. 1-7 Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt

Auf Verletzungen durch Hufnägel wird in jedem (deutschen) Lehrbuch hingewiesen. Die Gefahr ist hier bekannt und wurde bereits 1934 in der UVV "Huf- und Klauenbeschlag" berücksichtigt ("Abgenommene Hufeisen und Nägel sind sofort beiseite zu legen. Die eingeschlagenen Hufnägel sind nach der Bodenfläche herumzuziehen und gut an der Hornkapsel anzurichten." vgl. Abb. 1-1). Auf das Tragen von Schnittschutzhandschuhen (vgl. Abschnitt 4.4) sei in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen.

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Abb. 1-8 Unfallverursachende Werkzeuge