DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Hufpolster (Silikone)

Silikone werden als Hufpolster verwendet, zum Teil in Kombination mit Leder- und Kunststoffplatten.

Hier muss zwischen "echten" und "falschen" Silikonen unterschieden werden. Bei den "falschen" handelt es sich um diisocyanthaltige Produkte. Diese wurden bereits in Abschnitt 7.3 behandelt.

"Echte" Silikone sind entweder ursprünglich zahntechnische Produkte, welche überwiegend zum Einsatz kommen, oder auch sogenannte "Bausilikone".

Wichtig in Bezug auf eine Gefährdung der Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede ist die Zubereitung für die Anwendung. Die Silikone werden entweder aus einer Kartusche verspritzt oder kommen als sogenannte "Knetsilikone" in den Handel.

Bei dem Auftragen mittels Kartusche ist die Gesundheitsgefahr, vergleichbar mit Produkten wie sie für Abdichtungen im Sanitärbereich verwendet werden, als gering anzusehen.

Im Gegensatz dazu wird bei den Knetsilikonen die Grundmasse mit einem Härter durch Kneten mit der Hand vermischt. Hierbei geht die Gefahr ausschließlich von dem Härter aus.

Der Umgang mit den Härtern für Silicone erfordert ebenfalls eine gute Belüftung und die Verwendung von geeigneten Schutzhandschuhen. Dies wird leider oft nicht beachtet. Von einer guten und ausreichenden Belüftung kann ausgegangen werden, wenn der Mischvorgang im Freien bzw. außerhalb des Schmiedefahrzeuges vorgenommen wird.

Kritisch ist die Erhitzung von Silikonen in der weiteren Hufbeschlagschmiedetätigkeit. Eine speziell hierfür durchgeführte Messung zeigte das Freiwerden von gefährlichen, teilweise giftigen, Verbrennungsprodukten. Im Normalfall werden die Silikone erst beim/nach Aufnageln des Hufeisens angewandt, sodass diese Gefährdung nicht besteht. Bei der Erneuerung des Beschlages wird normalerweise immer das Silikon mit der Abnahme des Hufeisens und der anschließenden Hufzubereitung entfernt. Hier genügt die Information an die Hufbeschlagschmiedinnen und -schmiede, dass - wie bei Diisocyanaten und Methylacrylaten - keine Hufeisen auf Silikone bzw. Silikonreste aufgebrannt werden sollten. Diese sind bei der Beschlagerneuerung zu entfernen. Reste können sich allerdings in alten Nagellöschern befinden, von wo sie sich nicht oder nur schwer entfernen lassen.

Sollte auf Grund besonderer Umstände, z. B. Abtreten des Hufeisens durch das Pferd, der Beschlag schon nach sehr kurzer Zeit erneuert werden, hat dies unbedingt auch mit der Silikonmasse zu geschehen.