DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 7.1 - 7 Gefahrstoffe
7.1 Verwendung von Gefahrstoffen

Moderne Hufschmiedinnen und Hufschmiede kommen heute nicht mehr ohne den Einsatz von Gefahrstoffen aus, sei es zur Wartung und Pflege von Werkzeugen und Geräten oder auch für Arbeiten am Pferd selbst zur Pflege und Reparatur des Hufes.

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Abb. 7-1 Gefahrstoffe

Für jeden Umgang mit Gefahrstoffen gilt: Informieren geht vor Benutzen. Damit ist gemeint, dass es erforderlich ist, sich immer zuerst über die Gefahren kundig zu machen, bevor man Gefahrstoffe verwendet. Alle Gefahrstoffe müssen in Europa gekennzeichnet sein. Häufige Kennzeichnungen können Abb. 7-2 entnommen werden. Besondere Vorsicht ist bei Produkten geboten, welche über das Internet oder im Ausland bestellt werden und keine Beschriftung in deutscher Sprache aufweisen. Bei diesen fehlt auch häufig auch die vorgeschriebene Kennzeichnung.

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Abb. 7-2 Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Für alle Gefahrstoffe muss die Herstell- (oder Vertreiber-) Firma sogenannte Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Der Inhalt und Aufbau dieser Sicherheitsdatenblätter ist vorgeschrieben und daher einheitlich. Abb. 7-3 gibt Auskunft über die Struktur der Sicherheitsdatenblätter, welche nicht mit den technischen Merkblättern verwechselt werden dürfen.

Diesen Sicherheitsdatenblätter können die Gefahren (H-Sätze genannt, nach dem englischen Wort "Hazard" für Gefahr), die notwendigen Schutzmaßnahmen (P-Sätze genannt, nach dem englischen Begriff "Precautionary Statements" für Vorbeugemaßnahmen) sowie die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen (z. B. spezielle Schutzhandschuhe) entnommen werden.

Die Beschäftigten sind (gemäß Gefahrstoffverordnung) anhand von Betriebsanweisungen (Muster siehe Anhang) mindestens einmal jährlich über notwendige Maßnahmen beim Umgang mit den Gefahrstoffen zu unterweisen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

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Abb. 7-3 Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes

Die Betriebsanweisungen enthalten die wichtigsten Angaben des Arbeitsstoffes, wie:

  • Gefahrstoffbezeichnung

  • Einsatzbereich

  • Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt

  • Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und hygienische Maßnahmen

  • Verhalten im Gefahrfall

  • Erste Hilfe

  • sachgerechte Entsorgung