DGUV Information 209-076 - Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Hufbeschlag

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Elektrische Handwerkzeuge (elektrische Betriebsmittel)

Besonders der Schutz vor dem elektrischen Strom steht neben den Schutzmaßnahmen vor mechanischen Gefährdungen (z. B. ungeschützt bewegte Maschinenteile wie die rotierende Schleifscheibe beim Handwinkelschleifer) beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln im Vordergrund. Die Werkzeuge müssen bestimmungsgemäß verwendet werden sowie den elektrischen und mechanischen Beanspruchungen und Einflüssen am Einsatzort standhalten.

Mit folgenden Schutzklassen sind elektrische Betriebsmittel auf dem Typenschild gekennzeichnet:

  • Schutzklasse I: Schutzleiteranschluss (Zeichen:ccc_1475_29a.jpg)

  • Schutzklasse II: Schutzisoliert (Zeichen:ccc_1475_30a.jpg), kein Schutzleiter

  • Schutzklasse III: Betrieb mit Schutzkleinspannung (Zeichen:ccc_1475_31a.jpg), d. h. Nennspannung bis 50 V, Anschluss nur über eine besondere Steckerbauform

Elektrowerkzeuge für Hufschmiedearbeiten müssen mindestens der Schutzart "tropfwassergeschützt" entsprechen.

Das sogenannte "Indirekte Berühren" der spannungsführenden Teile wird durch Schutzisolierung, Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter, richtigerweise heute RCD - Residual Current Protective Device =

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Abb. 5-1 Kennzeichnung und Symbole elektrischer Betriebsmittel

Fehlerstromschutzeinrichtung genannt), durch Schutzkleinspannung (bis 48 V) oder durch Schutztrennung (Trenntransformator) realisiert.

Trenntransformatoren sollten insbesondere dann verwendet werden, wenn die Gefahr besteht, dass ein Pferd in das Kabel beißt oder dieses mit dem Hufeisen beschädigt.

Weitere Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise finden sich auf dem Typenschild und in der Betriebsanleitung (Gebrauchsanweisung) des elektrischen Gerätes. (s. Abb. 5-1)

5.2.1 Sichere Anschlussleitungen

Anschlussleitungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind mindestens als eine mittlere Gummischlauchleitung vom Typ H05RN-F bzw. H07RN-F (für Kabeltrommeln) oder gleichwertige Leitungsarten auszuführen (Kennzeichnung auf der Leitung, siehe Abb. 5-2). Für den Anschluss von Elektrowerkzeugen durch die besonders beanspruchte Handhabung beim Hufbeschlag sind folgende Steckvorrichtungen vorzusehen:

  • Steckvorrichtungen nach DIN VDE 0620, Bauarten DIN 49 440 bis 49 443 (Schukosteckvorrichtungen)

  • Steckvorrichtungen nach DIN EN 60 309 (CEE- Steckvorrichtungen)

Auf diese Ausführungen sollte bereits beim Kauf der Geräte und Anschlussleitungen im Fachhandel geachtet werden. In vielen Fällen werden PVC-Schlauchleitungen standardmäßig von Herstellern verwendet. Sie haben bei weitem nicht die erforderlichen sicherheitstechnischen Eigenschaften (mechanische Festigkeit, Flexibilität, usw.) wie die oben genannten Gummischlauchleitungen.

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Abb. 5-2 Gummischlauchleitung

Dem Schutz der Zuleitung zum Fahrzeug für den Betrieb von Bandschleifer, Beleuchtung, Ständerbohrmaschine usw. kommt eine besondere Bedeutung zu. Hier besteht u. a. die Gefahr, dass ein Pferd darüber geführt wird und dieses das Kabel mit seinen Hufen beschädigt. Dabei kann das Pferd einen elektrischen Schlag erleiden. Für die Folgen kann der Hufbeschlagschmied haftbar gemacht werden, wenn das Anschlusskabel nicht durch einen portablen Fehlerstromschutzschalter (PRCD) abgesichert ist. Dieser wird beim Kunden direkt in die Steckdose gesteckt und sichert nicht nur die Zuleitung sondern auch gleichzeitig das gesamte Fahrzeug ab. Ein PRCD ist einigen Jahren für mobile Betriebe vorgeschrieben.

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Abb. 5-3 Portabler Fehlerstromschutzschalter (PRCD) - Beispiel

5.2.2 Zustand der elektrischen Betriebsmittel

Eine wesentliche Unfallquelle ist, wie bereits erwähnt, die elektrische Gefährdung des Betriebsmittels.

Bei Kontakt mit elektrischem Strom kann es beim Menschen zu Verletzungen durch

  • Körperdurchströmung (z. T. mit Todesfolge),

  • Lichtbogeneinwirkung (Verbrennungen der Haut und ggf. Verblitzen der Augen)

und

  • Sekundäreinwirkung (z. B. Fallen von einer Leiter als Folge eines "elektrischen Schlages") kommen.

Es ist daher wichtig, dass die elektrischen Anlagen, die Geräte und ihre Anschlussleitungen in fehlerfreiem Zustand errichtet, eingebaut und betrieben werden.

Hierbei kommt auch der Alterung des Isoliermaterials der elektrischen Leitungen eine große Bedeutung zu. Die Alterung in Verbindung mit mechanischer Beanspruchung (Knicken der Leitung usw.) ist häufig Ursache für Unfälle mit dem elektrischen Strom.

Der Prüfung des Zustandes der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist daher sehr wichtig! Dies gilt auch für (privat) im Betrieb verwendete Geräte wie Kaffeemaschinen und Radios.

5.2.3 Prüfungen

Beigefügter Tabelle können die erforderlichen Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und 4 (bisher Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 und GUV-V A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entnommen werden.

Zum besseren Verständnis werden die verwendeten Begriffe hier kurz erläutert:

ortsfest:

Geräte und Anlagen die üblicherweise nicht unter Spannung bewegt werden

ortsbeweglich:

Geräte und Anlagen die unter Spannung bewegt werden (z. B. Handbohrmaschine, aber auch Mehrfachstecker und Anschlusskabel)

Errichter:

Elektrofachfirma, welche die Anlage erstellt oder eingebaut hat

Prüfeinrichtung:

Prüfknopf am Fehlerstrom (FI/RCD) -Schutzschalter (befindet sich im Sicherungskasten, für alle Neuanlagen Pflicht)

Elektrofachkraft, befähigte Person:

Person, welche auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der Vorschriften und Normen in der Lage ist, den Zustand der elektrischen Anlagen und Geräte zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen

Benutzer:

Personen, welche die Anlagen und Betriebsmittel nutzen bzw. im Gebrauch haben Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

Einrichtungenzu prüfen sind:PrüffristPrüferPrüfbuch
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel allgemeinordnungsgemäßer Zustand, falls keine entsprechende Bescheinigung des Errichters vorliegtvor der ersten InbetriebnahmeElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer ElektrofachkraftBescheinigung
ordnungsgemäßer Zustand, falls keine entsprechende Bestätigung des Reparaturunternehmens vorliegtnach einer Änderung oder InstandsetzungBescheinigung
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittelordnungsgemäßer Zustandmindestens alle 4 Jahre oder jedes Jahr 1/4Elektrofachkraft-----
(die Verwendung von Prüfplaketten wird empfohlen)
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel; Anschlussleitungen mit Steckern; Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungenordnungsgemäßer ZustandRichtwert 6 Monate Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden, jedoch in Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich, in Büros unter ähnlichen Bedingungen mindestens zweijährlichElektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person-----
(die Verwendung von Prüfplaketten wird empfohlen)
Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutz-Einrichtungen bei stationären Anlageneinwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtungmindestens alle 6 MonateBenutzer-----