Abschnitt 16.4 - Prüfung
vor der ersten Inbetriebnahme am Aufstellungsort
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person
"Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten" (BGI 825)
Fahrbare Hubarbeitsbühne (HAB)
Fahrbare Hubarbeitsbühnen (HAB) sind Maschinen, die Personen zu Arbeitsplätzen befördern, an denen sie vom Arbeitskorb aus Arbeiten verrichten.