Abschnitt 16.2 - Anforderung an den Bediener
mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet
der seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer im Führen von Transportbühnen nachgewiesen hat
mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet
der seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer im Führen von Transportbühnen nachgewiesen hat