DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 3.1 - Erste Hilfe

Was muss ich tun?

Bei 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitern muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus 10 % der Mitarbeiter.

Ihre Aufgabe ist es, ihn zu ernennen und ausbilden zu lassen und die regelmäßige Fortbildung (mindestens alle 2 Jahre) zu gewährleisten.

Die Ausbildung dauert zwei Tage, die Fortbildung einen Tag und wird von anerkannten Stellen (z.B. Hilfsorganisationen) durchgeführt.

Die Ersthelfer-Ausbildung geht über die Erste-Hilfe-Ausbildung in Verbindung mit dem Führerschein hinaus.

Die Kosten des Lehrganges werden (soweit er von einer anerkannten Stelle durchgeführt wird) von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.

Stellen Sie sicher, dass "Erste-Hilfe-Plakate" vorhanden sind und diese immer aktuelle Notruf-Telefonnummern enthalten.

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