Abschnitt 3.1 - Erste Hilfe
Was muss ich tun?
Bei 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitern muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus 10 % der Mitarbeiter.
Ihre Aufgabe ist es, ihn zu ernennen und ausbilden zu lassen und die regelmäßige Fortbildung (mindestens alle 2 Jahre) zu gewährleisten.
Die Ausbildung dauert zwei Tage, die Fortbildung einen Tag und wird von anerkannten Stellen (z.B. Hilfsorganisationen) durchgeführt.
Die Ersthelfer-Ausbildung geht über die Erste-Hilfe-Ausbildung in Verbindung mit dem Führerschein hinaus.
Die Kosten des Lehrganges werden (soweit er von einer anerkannten Stelle durchgeführt wird) von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
Stellen Sie sicher, dass "Erste-Hilfe-Plakate" vorhanden sind und diese immer aktuelle Notruf-Telefonnummern enthalten.