Abschnitt 14.4 - Wartung und Prüfung FFZ und Anbaugeräte
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung und nach jedem Anbau der Arbeitsbühne durch den Bediener
mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen
UVV "Flurförderzeuge" (BGV D27)
"Gabelstaplerfahrer" (BGI 545)
"Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925)
Hydraulikbagger und Lader mit Arbeitsplattformen
Trägergeräte sind Hydraulikbagger und Lader, die mit den für den Betrieb von Plattformen notwendigen Einrichtungen versehen sind.
Arbeitsplattformen sind auswechselbare Ausrüstungen, die temporär an Trägergeräten verwendet werden, um Personen in eine erhöhte Arbeitsposition heben zu können.