DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen
Abschnitt 12.3 - Bestimmungsgemäße Benutzung
Benutzung betriebssicherer und geprüfter Anlagen
Beachtung der Betriebsanleitung
Beachtung der zulässigen Tragfähigkeit
Betreten der Befahranlage nur über sicher begehbare Verkehrswege und Benutzung der Absturzsicherungen
Absperrung und Freihalten darunterliegender Bereiche
Benutzung von Fassadenaufzügen nur bei Erreichbarkeit des Aufzugwärters des Betreibers und ggf. Sicherung mittels PSA gegen Absturz
Sicherung von beweglichen Steigleitern gegen unbeabsichtigtes Verfahren und ggf. Benutzung von PSA gegen Absturz