DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 12.3 - Bestimmungsgemäße Benutzung

  • Benutzung betriebssicherer und geprüfter Anlagen

  • Beachtung der Betriebsanleitung

  • Beachtung der zulässigen Tragfähigkeit

  • Betreten der Befahranlage nur über sicher begehbare Verkehrswege und Benutzung der Absturzsicherungen

  • Absperrung und Freihalten darunterliegender Bereiche

  • Benutzung von Fassadenaufzügen nur bei Erreichbarkeit des Aufzugwärters des Betreibers und ggf. Sicherung mittels PSA gegen Absturz

  • Sicherung von beweglichen Steigleitern gegen unbeabsichtigtes Verfahren und ggf. Benutzung von PSA gegen Absturz