Abschnitt 11.4 - Prüfung
mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
UVV "Krane" (BGV D6)
UVV "Flurförderzeuge" (BGV D27)
"Gabelstaplerfahrer" (BGI 545)
"Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" (BGI 720)
"Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" (BGG 921)
"Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925)
Fassadenbefahranlagen
Fassadenbefahranlagen sind Einrichtungen, die zum Gebäude gehören und am Gebäude verbleiben.