DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 11.4 - Prüfung

  • mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen

  • arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • UVV "Krane" (BGV D6)

  • UVV "Flurförderzeuge" (BGV D27)

  • "Gabelstaplerfahrer" (BGI 545)

  • "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" (BGI 720)

  • "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" (BGG 921)

  • "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925)

Fassadenbefahranlagen

Fassadenbefahranlagen sind Einrichtungen, die zum Gebäude gehören und am Gebäude verbleiben.

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