DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 2 - Die Berufsgenossenschaft

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Ende des 19. Jahrhunderts wurde unter Reichskanzler Otto von Bismarck eine Gesetzgebung mit dem Ziel entwickelt, Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit materiell abzusichern und gleichzeitig die Haftung des einzelnen Unternehmers abzulösen. Seitdem kann der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden.

Jeder Unternehmer gehört kraft Gesetz einer Berufsgenossenschaft an.