DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 8.3 - Wurden Maßnahmen veranlasst?

Als Hilfsmittel stehen Ihnen z.B. Checklisten und Gefährdungs-/Belastungs-Kataloge zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten.

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Kontrollieren Sie die Ergebnisse und wiederholen Sie ggf. die Beurteilung

  • in angemessenen Zeitabständen,

  • bei Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Umgestaltung von Arbeitsplätzen,

  • beim Einsatz neuer Arbeitsmaschinen und Arbeitsstoffe,

  • nach Unfällen und nach Änderung gesetzlicher Vorschriften.

Setzen Sie sich Termine für die Umsetzung von Maßnahmen.