Abschnitt 8.3 - Wurden Maßnahmen veranlasst?
Als Hilfsmittel stehen Ihnen z.B. Checklisten und Gefährdungs-/Belastungs-Kataloge zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten.
Kontrollieren Sie die Ergebnisse und wiederholen Sie ggf. die Beurteilung
in angemessenen Zeitabständen,
bei Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Umgestaltung von Arbeitsplätzen,
beim Einsatz neuer Arbeitsmaschinen und Arbeitsstoffe,
nach Unfällen und nach Änderung gesetzlicher Vorschriften.
Setzen Sie sich Termine für die Umsetzung von Maßnahmen.