DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 8.2 - Wie umfangreich muss eine Gefährdungsbeurteilung sein?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich. Sie müssen ermitteln, welchen Gefahren Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind. Selbstverständlich sind auch die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln verbunden sind.

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