DGUV Information 209-075 - Arbeitsmaschinen zum Heben von Personen

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Abschnitt 6.4 - Was muss ich bei der Auswahl und beim Einsatz beachten?

Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Grundsätzlich gilt:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen

  • nur Arbeitsmittel mit Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung einsetzen

  • Betriebs/Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache am Einsatzort hinterlegen.

Zusätzliche Sicherheit erhalten Sie durch:

  • Sicherheits- und Prüfzeichen der Hersteller, z.B.

    • "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) und

    • BG-PRÜFZERT-Zeichen

  • Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Bedienern

  • Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln festlegen

  • besondere Anforderungen beim Einsatz von Arbeitsmitteln in der Nähe von Freileitungen und explosionsgefährdeten Bereichen beachten

  • Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen erstellen

  • Unterweisungen mit Hilfe der Betriebsanweisung durchführen

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Die Praxishilfe unterstützt Sie beim Wahrnehmen Ihrer unternehmerischen Pflichten, insbesondere bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.