DGUV Information 209-074 - Industrieroboter

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Abschnitt 6.1 - 6 Sonderbetriebsarten zur Prozessbeobachtung
6.1 Störungssuche - Prozessbeobachtung mit Zustimmungsschalter

Für die Störungssuche kann es erforderlich sein, ergänzend zu den normativen Betriebsarten T1, T2 (siehe Abschnitt 4.1.1) eine oder mehrere weitere Betriebsarten vorzusehen. Diese sollten bereits bei der Anlagenplanung in die Risikobeurteilung und in die Konstruktion einfließen, um den Instandhaltern ein sicheres Arbeiten zu ermöglich. Auch dem Umgehen von Schutzeinrichtungen ist so vorzubeugen.

Die Störungssuche muss zunächst von außerhalb der Gefahrbereiche durchgeführt werden. Weiterhin muss geprüft werden, ob die vom Roboterhersteller bzw. Maschinenhersteller vorgesehenen Roboterbetriebsarten T1, T2 angewendet werden können. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine Sonderbetriebsart wie folgt vorgesehen werden:

  • Anwahl nur mit Schlüsselschalter

  • Zustimmungsschalter und Tippbetrieb, möglichst mit reduzierter Geschwindigkeit. Der Zustimmungsschalter gibt den zu beobachtenden Prozess frei und setzt diesen bei Loslassen sofort still

  • Alle sonstigen gefahrbringenden Bewegungen bleiben sicher stillgesetzt

  • Sicheren Standort zum Beobachten im Anlagenlayout festlegen

  • Besondere Arbeitsanweisungen, z. B. Zugang nur durch eine Person, Beobachtung von außerhalb der Schutzeinrichtungen durch eine weitere Person

  • Genehmigung durch Führungskraft