DGUV Information 209-074 - Industrieroboter

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Unfallgeschehen und besondere Gefahren an Industrierobotern

Verglichen mit anderen Maschinen muss bei Industrierobotern neben bekannten Gefahren, z. B. Einquetschen zwischen festen und beweglichen Teilen, Herausschleudern von Teilen, auch mit Gefahren gerechnet werden, die für andere Maschinen untypisch sind. Dazu zählt vor allem die Komplexität des Fertigungsablaufs, dessen Gefahren allein durch Beobachtung nicht eingeschätzt werden können.

Gefahren aufgrund der Komplexität der Fertigung zeigen sich vor allem durch:

  • Eine hohe Anzahl von miteinander verketteten Robotern und Maschinen

  • Komplexe Bewegungsabläufe

  • Unvorhersehbare Veränderung von Position und Geschwindigkeit

  • Wartepositionen und unerwartetes Anlaufen

  • Sekundärgefahren durch den Prozess, z. B. Laser.

Unfallursachen sind u. a. technischer Art, wie z. B. das Versagen von Bauteilen. Andere Ursachen, wie z. B. Absturz oder das Umgehen von Schutzeinrichtungen, gehen jedoch ebenfalls mit in die Statistik ein.

Die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfassten Unfallzahlen sind bei Industrierobotern wie auch in anderen Gewerbezweigen trotz konjunktureller Schwankungen insgesamt rückläufig. Dies wird deutlicher, wenn die Unfallzahlen im Verhältnis zu den installierten Anlagen betrachtet werden. Im Zeitraum 2005 bis 2012 ist die Anzahl der in Deutschland installierten Roboteranlagen von 126.000 auf 161.988 gestiegen. Die sogenannte Roboterdichte, d. h. die Anzahl der Roboter pro 10.000 Beschäftigte, betrug im Jahr 2012 in Deutschland 273. Dies ist die dritthöchste weltweit [17].

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Abb. 14 Meldepflichtige Arbeitsunfälle1) an/mit Industrieroboteranlagen3) in Deutschland [H]

Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen

Zahlung von Unfallrenten, z. B. bei Verlust von Gliedmaßen oder tödlicher Arbeitsunfall

Neben Unfällen an Robotern werden auch Unfälle an automatischen Maschinen und Transferanlagen erfasst. Darunter fallen z. B. Ein- und Zweiachssysteme (z. B. Portale) und Handhabungssysteme, jedoch keine Werkzeugmaschinen.