DGUV Information 207-001 - Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern

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Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern
(DGUV Information 207-001)

Information

ccc_1469_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2023

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Aktualisierungen September 2023 gegenüber der vorigen Ausgabe vom Oktober 2017:

  • Eingrenzung des Anwendungsbereiches

  • Anpassung an das Medizinprodukterecht

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren3
Allgemeine Anforderungen und rechtliches Umfeld3.1
Technische und bauliche Anforderungen3.2
Anforderungen an Druckkammersysteme3.2.1
Anforderungen an die Räumlichkeiten um ein Druckkammersystem3.2.2
Betrieb3.3
Voraussetzungen für die erstmalige Inbetriebnahme3.3.1
Personal3.3.2
Betriebsanweisung und Unterweisung3.3.3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention3.3.4
Maßnahmen vor und während der Druckkammerbehandlung3.3.5
Verhalten vor und nach der Überdruckexposition3.3.6
Dokumentation3.3.7
Maßnahmen für Notfälle3.3.8
Reinigung, Instandhaltung, sicherheitstechnische Kontrollen3.4
Reinigungsarbeiten3.4.1
Instandhaltung, sicherheitstechnische Kontrollen3.4.2
Fachverbände der Tauch- und Überdruckmedizin und DruckkammerbetreiberAnhang 1
Vorgaben nach DIN EN 14931, die als Mindeststandards zu beachten sindAnhang 2
Wo werden Betriebsanweisungen unter anderem gefordert?Anhang 3
Muster-BetriebsanweisungAnhang 4
LiteraturverzeichnisAnhang 5

Vorbemerkung

Die hyperbare Therapie begründet sich auf den physikalischen und physiologischen Gesetzmäßigkeiten und auf Therapieerfahrungen, die in Jahrzehnten gewonnen wurden. Bei diesen Therapieverfahren ist neben den zu behandelnden Personen auch regelmäßig in der Kammer beschäftigtes Personal den physikalischen Einwirkungen des Überdrucks ausgesetzt. Tätigkeiten im Überdruck in der Druckkammer sind gefährliche Arbeiten im Sinne des ccc_1469_as_3.jpg§ 8 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV Information soll dazu beitragen, die bei der Verwendung therapeutischer Druckkammern denkbaren Gesundheitsgefahren zu minimieren. Die Kenntnis der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Taucherarbeiten (Vorsorge)" wird vorausgesetzt (s. Anhang 5 "Vorschriften und Regeln"). Eine umfassende Darstellung der Pathophysiologie der Erkrankungen durch Überdruck ist nicht Gegenstand dieser Informationsschrift. Dem Betreiber oder Anwendenden oder Personen, die planen, eine solche Anlage zu betreiben oder anzuwenden, sollen in knapper Form die wichtigsten rechtlichen Anforderungen vermittelt werden. Auf ausführliche Zitate aus Rechtsquellen wird zugunsten der Übersichtlichkeit verzichtet. Stattdessen wird auf die Bezugsquellen in Anhang 5 verwiesen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.