DGUV Information 209-072 - Wasserstoffsicherheit in Werkstätten

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Abschnitt 6 - 6 Anforderungen an die Wasserstoffwerkstatt in Entwicklungsbereichen

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Abb. 16
In Versuchswerkstätten sind die Bedingungen der Be- und Entlüftung besonders zu beachten.

Da Wasserstoff durch menschliche Sinne nicht wahrgenommen werden kann, sollte als primäre Schutzmaßnahme die Werkstatt mit Wasserstoffsensoren ausgestattet sein. Diese Sensoren sind im Deckenbereich der Werkstatt anzuordnen und sollen im Alarmierungsfall optisch und akustisch warnen.

Die Warnsysteme sind unter Berücksichtigung der Wochenenden mit entsprechender Redundanz auszulegen, um das Versagen des Alarmsystems durch einen internen Fehler der Anlage zu vermeiden. Darüber hinaus ist das Warnsystem mit einem vorhandenen Lüftungs- oder Entrauchungssystem so zu koppeln, dass im Alarmfall eine starke Lüftung eingeschaltet wird und/oder zusätzliche Entlüftungsöffnungen freigegeben werden, wenn die Konstruktion des Hallendachs diese Möglichkeit bietet. Das Lüftungssystem und die Entlüftungsöffnungen müssen an den höchsten Punkten im Deckenbereich angeordnet sein.

Bei einer Alarmierung wird die gesamte elektrische Anlage mit Ausnahme der explosionsgeschützten Installationen abgeschaltet. Das betrifft auch die üblicherweise im Deckenbereich angebrachte Beleuchtung, die bis auf eine explosionsgeschützte Notbeleuchtung ebenfalls abzuschalten ist. Die Lüftung gehört zum "Notsystem" und darf nicht mit abgeschaltet werden. Die Sensorik an der Hallendecke kann nur größere austretende Gasmengen erfassen. Für Arbeiten am Fahrzeug wird zusätzlich ein mobiles Gerät empfohlen.

Die Lüftungsanlage ist für eine starke Entlüftung zu dimensionieren, damit im Alarmfall der Wasserstoff aus dem Deckenbereich schnell abgeführt werden kann.

Da diese Lüftung im Gefahrfall ein Wasserstoff/Luft-Gemisch absaugt, muss die Abluftanlage explosionsgeschützt ausgelegt sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Lüfterantrieb auf dem Dach außerhalb der Lüftungskanäle anzuordnen, was die Kosten deutlich verringert. Bei kleinen Werkstätten ist auch die Frischluftzufuhr zu beachten: Bei starker Saugleistung des oder der Dachlüfter(s) muss im Fußbodenbereich für eine geeignete Frischluftnachströmung gesorgt werden. Wenn ortsfeste Systeme Alarm geben, sollte die Feuerwehr diese Bereiche nur mit einer ortskundigen Person betreten.

Nach den bereits vorliegenden Erfahrungen lassen sich für H2-Fahrzeuge einige allgemeingültige Sicherheitskonzepte ableiten. In allen Werkstätten wurden Wasserstoffsensoren installiert, die bei spätestens 0,8 % H2 (entspricht 20 % der UEG) einen Voralarm und beim zweifachen dieses Werts den Hauptalarm auslösen.

Kommt es zu einem Hauptalarm, werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Um den Luftaustausch zu erhöhen, starten die im Dach eingesetzten Ventilatoren oder es werden zusätzliche Lüftungsklappen im Dach geöffnet.

  • Die gesamte Elektroinstallation (einschl. Telefon und Datenleitungen), mit Ausnahme der explosionsgeschützten Baugruppen, wird zentral freigeschaltet.

  • Die explosionsgeschützte Beleuchtung wird eingeschaltet.

  • Optische und akustische Signale innerhalb und außerhalb der Werkstatt machen den Alarm für alle wahrnehmbar.

  • Die Arbeiten werden unterbrochen; alle Beschäftigten verlassen die Werkstatt und die unmittelbare Umgebung.

Wird Voralarm ausgelöst, kann er selbsttätig wieder aufgehoben werden, sobald die Wasserstoffkonzentration wieder unter den festgelegten Wert fällt. Abhängig vom Sicherheitskonzept muss der Hauptalarm jedoch manuell quittiert und zurückgesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass im Alarmfall nur die explosionsgeschützten Einrichtungen wie Lüftung, Gaswarnanlage und Notbeleuchtung am Netz bleiben.

Da bei LH2-Fahrzeugen ohne Boil-off-Management ständig Wasserstoffgas an die Umgebung abgegeben wird, sind diese Fahrzeuge als betriebsmäßig undicht zu betrachten. Dadurch sind besondere Sicherheitsmaßnahmen in Werkstätten, Wartungs- und Abstellhallen erforderlich. Da an den Austrittsöffnungen dieser Fahrzeuge immer ein zündfähiges Gemisch entstehen kann, ist eine ständige sichere Abführung des Wasserstoffs erforderlich und es sind besondere Explosionsschutzmaßnahmen zu treffen.