DGUV Information 209-072 - Wasserstoffsicherheit in Werkstätten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.1 - 5 Anforderungen an und Maßnahmen in Werkstätten
5.1 Einfahrt in Werkstätten mit Wasserstofffahrzeugen

Wie bereits beschrieben, sind Fahrzeuge mit komprimiertem Wasserstoff betriebsmäßig dicht. Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeicherung, die über ein sicheres "Boil-off-Management" verfügen, werden in dieser Hinsicht gleichbehandelt. Ein sicheres "Boil-off-Management" sorgt durch Verdünnung oder katalytische Umsetzung der betriebsbedingten Wasserstoffabgabe dafür, dass sie keinerlei Gefahr mehr für die Umgebung darstellt. Somit können grundsätzlich Fahrzeuge mit beiden Speichertypen ohne weitere Maßnahmen in Werkstätten eingefahren werden.

Es ist jedoch sicherzustellen, dass keine Schädigung von wasserstoffführenden Teilen (z. B. durch Unfall) vorliegt und/oder das fahrzeugeigene H2-Überwachungssystem keine Warnhinweise auf eventuelle Leckagen gibt. Im Fall einer Schädigung von wasserstoffführenden Teilen, einschließlich des Tanksystems, oder einer diagnostizierten Wasserstoffleckage durch fahrzeugeigene oder externe H2-Gassensorik ist das Tanksystem außerhalb der Werkstatt zu entleeren. Im Fall einer Schädigung von wasserstoffführenden Teilen ist der Tank vom Leitungssystem zu trennen und das System zu entleeren. Die Entleerung ist an einem geeigneten Platz, bevorzugt im Freigelände, gemäß Herstellerangabe durchzuführen. Während der Entleerung sind Zündquellen fernzuhalten. Die Definition, ab wann der Tank als leer angesehen werden kann, ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.

Nach Einfahrt in eine Werkstatt sollen Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeicherung an einen Potenzialausgleich angeschlossen werden, sofern die Werkstatt über keinen ableitfähigen Boden verfügt. Für CGH2-betankte Fahrzeuge sind zum Abstellen in Werkstätten keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Wenn Zweifel bestehen, zum Beispiel bei schlechtem Fahrzeugzustand, unbekannter Herkunft, mechanischer Schädigung unbekannten Ausmaßes, spannungsfreien Fahrzeugen, müssen die Hohlräume am Fahrzeug mit einem H2-Sensor auf Wasserstoffaustritt geprüft werden, wenn sie ohne Demontage erreichbar sind. Hohlräume sind zum Beispiel Motorraum, Innenraum, Radkästen, Kofferraum, Tankstutzen und Tankzuführung.

ccc_1465_as_12.jpg

Abb. 9
Die Eingangsprüfung eines Fahrzeugs sollte mit einem H2-Handsensor durchgeführt werden.