Abschnitt 5.6 - 5.6 Dokumentation
Betriebliche Festlegungen zum Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Neben grundsätzlichen Festlegungen und Hinweisen zur Unterweisung der Mitarbeiter empfiehlt es sich, unter Berücksichtigung der Praktikabilität und der tatsächlichen Arbeitsabläufe, ein Verzeichnis von Wegen anzulegen, die rückwärts befahren werden müssen.