Abschnitt 3.10 - 3.10 Einschränkungen des laufenden Straßenverkehrs
Führen z. B. Baustellen, Veranstaltungen und Ähnliches im Entsorgungsgebiet zu Einschränkungen des laufenden Straßenverkehrs, sind diese dem Entsorger frühzeitig vor Beginn anzuzeigen.
Folgende Angaben müssen im Vorfeld geklärt sein:
Ort und Dauer der Maßnahme
Verkehrseinschränkungen
Verantwortliche Ansprechperson mit Telefonnummer
Sind Bereitstellungsplätze zur Entsorgung notwendig?
Ist eine straßenverkehrsrechtliche Beschilderung für Entsorgungsfahrzeuge notwendig?
Ist eine Information der Anwohner erforderlich?
Es ist zu beachten, dass durch die unmittelbaren Einschränkungen benachbarte Straßen zu Sackgassen werden können. Bei der Bereitstellung der Behältnisse müssen auch die Behälter dieser Sackgassen mit einbezogen werden.
Erfolgt keine Information, kann die Abfallentsorgung nicht organisiert werden und Behälter bleiben ungeleert.