Abschnitt 3.2 - 3.2 Tragfähigkeit
Fahrbahnen müssen für die eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge ausreichend tragfähig sein. Sind Verkehrsbeschränkungen ausgeschildert, um z. B. eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind diese auch für die Abfallsammelfahrzeuge bindend.
Abb. 1
Die Tragfähigkeit dieser Straße ist für ein "Standardabfallsammelfahrzeug" nicht ausreichend.