DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2 - 3.2 Tragfähigkeit

Fahrbahnen müssen für die eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge ausreichend tragfähig sein. Sind Verkehrsbeschränkungen ausgeschildert, um z. B. eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind diese auch für die Abfallsammelfahrzeuge bindend.

ccc_1464_as_2.jpg

Abb. 1
Die Tragfähigkeit dieser Straße ist für ein "Standardabfallsammelfahrzeug" nicht ausreichend.