DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 1 - 1 Begriffsbestimmungen

Abfallsammelfahrzeuge

sind Fahrzeuge, welche üblicherweise für die Sammlung und den Transport von Haushaltsabfall, Sperrmüll oder recycelbaren Stoffen (Wertstoffen) genutzt werden, wobei die Beladung aus Abfallsammelbehältern oder von Hand erfolgt.

Fahrerassistenzsysteme

sind Einrichtungen, welche das Fahrpersonal bei bestimmten Fahraufgaben, insbesondere dem Rückwärtsfahren, unterstützen. Für die typischen Fahraufgaben im Entsorgungsgebiet bestehen diese üblicherweise aus Kamera und Monitor und greifen idealerweise über eine zusätzliche Sensorik in die Fahrzeugsteuerung ein.

Straßen

im Sinne dieser DGUV Information sind alle mit dem Abfallsammelfahrzeug zu befahrenden Straßen, Wege, Plätze sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Gelände.

Fahrbahnbreite

Die Breite einer Straße basiert auf Grundmaßen der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Deren Einhaltung sind für einen sicheren und funktionsfähigen Verkehrsablauf wesentlich. Das Grundmaß besteht aus den grundlegenden Fahrzeugabmessungen und dem Bewegungsspielraum.