DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Wendekreise/Wendeschleifen

Wendekreise/Wendeschleifen sind dann geeignet, wenn sie

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Abb. 8
Geeigneter Wendekreis mit Pflanzinsel

  • ein Wendemanöver in einem Zug erlauben, ohne dass der Bordstein überfahren werden muss; der erforderliche Radius ist vom Fahrzeugtyp (2- oder 3-achsig, ggf. lenkbare Achsen) abhängig;

  • mindestens die Schleppkurven der Abfallsammelfahrzeuge berücksichtigen;

  • in der Zufahrt eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m haben;

  • an den Außenseiten der Wendeanlage einen Freiraum von 1 m Breite für Fahrzeugüberhänge vorsehen (frei von Hindernissen wie Elektroverteiler-schränken, Lichtmasten, Verkehrsschildern, Bäumen und anderen festen baulichen Einrichtungen).

Aufgrund der genannten Erfordernisse für das sichere Befahren der Wendeanlagen mit Abfallsammelfahrzeugen sind die in der RASt 06 angegebenen Abmessungen in einigen Fällen nicht zutreffend.

Pflanzinseln sollten erst ab einem Wendekreisdurchmesser von 25 m eingeplant werden. Die Ränder der Pflanzinsel sollten überfahrbar ausgestaltet sein. Zu beachten ist ebenfalls, dass Bäume im Laufe der Jahre ggf. ausladende Kronen ausbilden können, welche das Lichtraumprofil für das Fahrzeug einschränken.