DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 2.1 - 2 Umgang mit Druckflüssigkeit
2.1 Hautschutz

Hydraulikinstandhalter und -instandhalterinnen sind es gewohnt, bei ihrer Tätigkeit "schmutzige Hände" zu bekommen. Die tägliche intensive Hautreinigung wird scheinbar problemlos vertragen, so dass man sich in der Regel wenig Gedanken darüber macht, ob die Haut - das größte menschliche Organ - das auf Dauer schadlos verträgt. Die in den Ölen oder Fetten enthaltenen Legierungsbestandteile und Additive können allergisierend oder sensibilisierend wirken.

Mangelndes Problembewusstsein ist ein Grund dafür, dass Hauterkrankungen zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen in Metallbetrieben gehören.

Das Organ Haut ist das Bindeglied zwischen dem menschlichen Immunsystem einerseits und der "Außenwelt" andererseits. Insbesondere Fette auf der äußeren Hautschicht bilden einen wirksamen, aber auch verletzlichen Schutz vor schädigenden Einflüssen. Häufiges Waschen, besonders mit fettlösenden Substanzen, beschädigt diese Schutzschicht. Wenn es dem Körper nicht mehr gelingt, diese Beschädigungen innerhalb der Arbeitspausen zu reparieren, kommt es zur Austrocknung der Haut mit Rissbildungen und Rötungen, kurz, zum "Abnutzungsekzem". In zweiter Linie "propft" sich nicht selten im weiteren Verlauf zusätzlich ein "allergisches Ekzem" auf, da potenziell allergieauslösende Stoffe bei bereits vorgeschädigter Haut leichter in tiefere Regionen des Hautorgans vordringen können. Je nach persönlicher Veranlagung können derartige Reaktionen bereits relativ kurz nach ersten beruflichen Hautbelastungen oder auch erst nach vielen Jahren oder Jahrzehnten der Ausübung hautbelastender Tätigkeiten auftreten.

Hat sich eine berufsbedingte allergische Hauterkrankung eingestellt, sind die Folgen - sowohl berufliche als auch private - oft gravierend. Weil der Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen in der Regel nicht vollständig vermieden werden kann, droht unter Umständen der Verlust des Arbeitsplatzes.

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Abb. 4
Muster einer Betriebsanweisung für Druckflüssigkeit

Was kann getan werden?

Es gibt viele Möglichkeiten, die Haut auch bei stark schmutzenden Tätigkeiten weitgehend gesund zu erhalten. Wichtigste Voraussetzung ist zunächst, dass alle das richtige Verständnis für die Verletzbarkeit ihrer Haut entwickeln.

Unternehmer und Unternehmerinnen müssen den Hautschutz betrieblich regeln, z. B. über einen Hautschutzplan (siehe Abbildung 4). Dabei sollten die Fachleute (Betriebsärztinnen und -ärzte, Aufsichtsperson) einbezogen und betriebliche Erfahrungen berücksichtigt werden.

2.1.1 Arbeitskleidung

Für das Hydraulik-Instandhaltungspersonal ist keine besondere Schutzkleidung vorgeschrieben. Arbeitsanzüge, die in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung getragen und verschmutzt werden, müssen regelmäßig gereinigt werden. Für alle Instandhalter und Instandhalterinnen sollten mindestens zwei, besser drei Anzüge zur Verfügung stehen, um auch bei unvorhersehbaren Verschmutzungen mit Druckflüssigkeit immer einen sofortigen Wechsel sicher zu stellen.

ccc_1459_190601_01.jpgMerke
Verschmutzte Kleidung muss sofort gewechselt werden.
Verschmutzte Putzlappen dürfen nicht in die Hose gesteckt werden.

Naturgemäß haben die Hände meistens den intensivsten Kontakt zu den - möglicherweise schädigenden - Arbeitsstoffen. Den besten Schutz bieten geeignete Schutzhandschuhe (siehe Abbildung 5). Geeignet bedeutet, sie sind gegenüber den Stoffen, gegen die sie schützen sollen, besonders standhaft. Für den Umgang mit Hydraulik-, Maschinen-, Motoren- und Getriebeölen gelten Handschuhe aus folgendem Material als geeignet:

  • Acrylnitril-Butadien, Rubber, Nitrilkautschuk, Nitrillatex (NBR)

  • Chloroprenkautschuk (Neopren) (CR)

  • Isobutylen-Isopropen-Rubber (Gummi) = Butylkautschuk, Butyl (IIR)

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Abb. 5
Persönliche Schutzausrüstung beim Ölwechsel

Unterschiedliche Aufgabenstellungen bei der Instandhaltung erfordern Ergänzungen der normalen Schutzkleidung, z. B.:

  • Überkopfarbeiten: Handschuhe mit Stulpen

  • Fehlersuche und Dichtigkeitsprüfungen: Helm mit Visier

  • Komponentenaustausch: Einweghose Typ 4

ccc_1459_190601_01.jpgMerke
In der Nähe drehender Teile dürfen keine Handschuhe getragen werden.

2.1.2 Hautmittel

Unter diesen Oberbegriff fallen

  • Hautschutzmittel,

  • Hautreinigungsmittel,

  • Hautpflegemittel.

Bei den zu erwartenden schädigenden Stoffen handelt es sich um nicht wassermischbare Arbeitsstoffe. Einige Unfallversicherungsträger und Hersteller von Hautpflegemitteln haben, abhängig von der Wirkung einzelner schädigender Stoffe, inhaltlich und farblich unterschiedliche Hautschutzpläne erarbeitet. Der in Abbildung 6 dargestellte gelbe Hautschutzplan nennt eine Auswahl geeigneter Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel zur Anwendung bei Kontakt zu nicht wassermischbaren Arbeitsstoffen.

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Produkte entnommen aus DGUV Information 209-022 "Hautschutz in Metallbetrieben"

(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Abb. 6
Hautschutzplan

Grundsätzlich sollte neben dem passenden Hautschutzmittel eine möglichst schonende Hautreinigung sowie nach der Arbeit eine ausreichende Versorgung der Haut, insbesondere mit Fett und Feuchtigkeit, angestrebt werden. Die möglichst konsequente Anwendung geeigneter Hautschutzmittel oder Schutzhandschuhe vermindert oder verhindert die Verschmutzung der Haut und erlaubt dadurch die Verwendung schonenderer Hautreinigungsmittel.

2.1.3 Anwendung der Hautmittel

Hautmittel können nur dann den gewünschten Erfolg erzielen, wenn alle drei Hautmittel (Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel)

  • regelmäßig (täglich, vor Arbeitsbeginn, vor und nach Pausen und nach der Arbeit) und

  • richtig (siehe Herstellerangabe)

verwendet werden.