DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 1.5 - 1.5 Planung der Arbeiten

Unfälle treten meist auf, wenn keine oder unzureichende organisatorische Vorbereitungen der Instandhaltungsarbeiten getroffen wurden.

Eine weitere Ursache ist die Durchführung der Arbeiten unter Zeitdruck. Weiterhin wird häufig einfach "nur noch instand gesetzt", anstatt die Ursachen der Störung zu ermitteln und zu beseitigen. Außerdem kann jahrelange Routine zu Selbstüberschätzung oder zu einer Fehleinschätzung führen, wenn die praktizierte Arbeitsweise nicht mehr hinterfragt wird.

Voraussetzung für die sichere Instandhaltung ist eine sorgfältige Planung der Arbeiten, einschließlich der Gefährdungsbeurteilung und der Berücksichtigung oder Erstellung von Instandhaltungsanweisungen.

Die Planung umfasst

  • Umfang und Ablauf der Instandhaltung,

  • erforderliche Schutzmaßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung,

  • die Auswahl des Instandhaltungspersonals nach seiner Qualifikation,

  • die erforderliche Anzahl der Instandhalter und Instandhalterinnen nach zu leistendem Arbeitsumfang und

  • die zu verwendenden Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte.

Bei der Festlegung der Arbeitsschritte müssen auftretende Gefährdungen durch Schutzmaßnahmen minimiert werden. Treten während der Arbeiten neue Gefährdungen auf, müssen auch diese durch Risikobewertung und zusätzliche Schutzmaßnahmen minimiert werden.

Die Instandhaltungsanweisung sollte mindestens Folgendes beinhalten:

  • Hinweise zur systematischen Fehleranalyse (siehe Abschnitt 3)

  • Bereitstellung eventuell auszutauschender Komponenten, Sonderwerkzeuge und Hilfsmittel

  • Sicherung des Hauptschalters der Energiezufuhr (z. B. elektrisch, hydraulisch, pneumatisch)

  • Abbau von Restenergien (auch in verbundenen Teilen)

  • Abstützen hochgehaltener Lasten

  • Methoden, um das System drucklos zu machen

  • Prüfung des drucklosen Zustands

  • gegebenenfalls weitere zu ergreifende Schutzmaßnahmen (siehe Anhang 1 Buchstabe B)

Es müssen sichere Zugänge zu den Eingriffspunkten und sichere Standflächen zur Durchführung der Instandhaltungsarbeiten vorhanden sein, z. B. Arbeitsbühnen, Podeste.

Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen für die Hydraulik-Instandhaltung lassen sich als Fünf-Finger-Regel der Fluidtechnik wie folgt zusammenfassen:

ccc_1459_190601_01.jpgMerke
Fünf-Finger-Regel der Fluidtechnik
  1. 1)

    Energiezufuhr trennen.

  2. 2)

    Gegen Wiederzufuhr sichern (Abbildung 3).

  3. 3)

    System drucklos machen, einschließlich vorhandener Druckspeicher, hochgehaltene Lasten absenken oder unterbauen, Restenergien abbauen.

  4. 4)

    Druckfreiheit prüfen.

  5. 5)

    Gefährdungen durch benachbarte Anlagen verhindern.

ccc_1459_190601_04.jpg

Abb. 3
Sichern gegen Wiedereinschalten durch abschließbare Kugelhähne

Arbeiten mehrere Personen bei der Instandhaltung einer hydraulischen Anlage zusammen, ist außerdem eine verantwortliche Person zu bestimmen, die Arbeiten und die Schutzmaßnahmen festlegt, überwacht und koordiniert.

Neben den unmittelbaren Gefährdungen durch die Hydraulik sind auch sekundäre Gefährdungen zu berücksichtigen, z. B. Absturzgefahren.

Zur systematischen Verbesserung der Arbeitssicherheit bei Instandhaltungsarbeiten sollten

  • Störungs- bzw. Fehlerursachen dokumentiert und ausgewertet,

  • Umsetzung und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen kontrolliert,

  • durchgeführte Arbeiten protokolliert,

  • Gefährdungsbeurteilungen sowie Instandhaltungsanweisungen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert und

  • eventuell vorgenommene technische Änderungen in die Dokumentation der Maschine oder Anlage aufgenommen

werden.