DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Elektrische Gefährdungen

Bei Arbeiten an elektrischen Teilen von Maschinen und Anlagen können besondere Gefährdungen auftreten, wie

  • direkte und indirekte Berührung von spannungs- bzw. stromführenden Teilen,

  • Körperströme,

  • Lichtbogen/-entladungen,

  • Spannungsverschleppung (z. B. bei mangelhafter Erdung)

und insbesondere die Gefährdungen durch "Arbeiten in engen Räumen", wozu auch die Maschineninnenräume und metallische Fahrzeugaufbauten zählen.

Diese Arbeiten dürfen nur von elektrotechnisch geschulten und unterwiesenen Personen, z. B. Elektrofachkräften, durchgeführt werden.