DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung

Die Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung beurteilt Kriterien, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen. Diese Prüfung muss aber auch nach Unfällen, Veränderungen (Umbauten) an der Maschine, längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung sowie nach Instandsetzungsmaßnahmen infolge Beschädigung (Kollision, Naturereignis) durchgeführt werden.

Eine detaillierte Übersicht über den empfohlenen Prüfumfang zur "sicheren Bereitstellung und Benutzung" (im Zusammenhang mit der hydraulischen Ausrüstung) steht im Anhang 1 Buchstabe E.