DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Prüfung auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion

Bei der Prüfung "auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion" werden die Kriterien beurteilt, die im Zusammenhang mit der Montage stehen oder nur an der komplett montierten Maschine beurteilt werden können.

Einige dieser Prüfkriterien können bereits bei einer "Sichtprüfung" im ausgeschalteten Zustand beurteilt werden; andere Kriterien erfordern eine "Funktionsprüfung" bei zugeschalteter Energie.

Eine Übersicht über den empfohlenen Prüfumfang für eine "Sichtprüfung" (im Zusammenhang mit der hydraulischen Ausrüstung) steht im Anhang 1 Buchstabe C.

Eine Übersicht über den empfohlenen Prüfumfang für eine "Funktionsprüfung" (im Zusammenhang mit der hydraulischen Ausrüstung) steht im Anhang 1 Buchstabe D.