DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Arbeiten an hydraulisch betriebenen Fahrzeugan- und -aufbauten sowie Fahrzeugkranen

6.3.1 Allgemeines

Fahrzeugan- oder -aufbauten, wie Mastausleger, Krane, Schwenktürme, stellen aufgrund des oft hohen Gewichts und der möglichen Einwirkung von Windböen bei Instandhaltungsarbeiten in offenem Gelände im angehobenen Zustand eine große Gefährdung dar.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass durch hydraulisch hochgehaltene Lasten eingespannte Drücke vorhanden sein können. Hochgehalten Lasten sind grundsätzlich abzusenken oder sicher abzustützen (siehe Abbildung 37 und 38). Die Druckfreiheit ist herzustellen und zu überprüfen. Weitere Hinweise zu Instandhaltungsarbeiten an Fahrzeugen enthält Abschnitt 5.9.3 der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung".

Anbauten, Schwenktürme, Mastausleger oder dergleichen, die von der Instandsetzung nicht betroffen sind, sollten vor Arbeitsbeginn aus dem Arbeitsbereich herausgesteuert werden.

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Abb. 37
Sicherungsstütze an einem hydraulisch angehobenen Fahrzeugaufbau

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Abb. 38
Auf den Boden abgesenkter Ausleger einer Betonpumpe

6.3.2 Fahrzeughauptpumpen

Fahrzeughauptpumpen haben hohe Massen und lassen sich mit einem Hebezeug leichter ausbauen.

Unter Flur eingebaute Pumpen lassen sich mit Anschlagmitteln unter dem Fahrzeug auf dem Hallenboden, Hubwagen oder Grubenabdeckung ablegen (siehe Abbildung 39). Die Belastbarkeit der Grubenabdeckung muss gewährleistet sein.

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Abb. 39
Fahrzeughauptpumpe an einem Lastanschlagmittel

6.3.3 Druckspeicher und Schlauchleitungen schützen

Sofern während der Instandhaltungsarbeiten die Gefahr der mechanischen Beschädigungen an eingebauten Druckspeichern oder Hydraulik-Schlauchleitungen besteht, sind sie für die Dauer der Instandhaltungsarbeiten zu demontieren oder abzuschirmen.

6.3.4 Austausch von Zylindern

Beim Ausbau der Hydraulikzylinder dürfen keine äußeren Kräfte an den Aufnahmepunkten (kolbenstangen- und zylinderbodenseitig) vorhanden sein. Die Ausleger sind deshalb komplett abzustützen oder auf dem Boden abzulegen.

Hydraulik-Zylinder können - auch bei abgesenkter Last - unter Druck stehen. Dieser Druck ist z. B. über die entsprechenden Rückschlagventile (Sperrblöcke) boden- und stangenseitig oder durch vorsichtiges Lösen der Verschraubungen vor der Demontage zu entlasten.

Es ist sinnvoll, die für den Einbau bestimmten neuen Zylinder bereits vorher mit Druckflüssigkeit zu befüllen und zu entlüften (siehe Abschnitt 4.4).

6.3.5 Leitungen prüfen

Bei jährlichen Fahrzeugprüfungen (nach § 57 der DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge" ) oder Prüfungen der An- oder Aufbauten sind auch die Hydraulik-Schlauchleitungen zu betrachten (s. Abschnitt 4.3.5).