DGUV Information 209-070 - Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung

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Abschnitt 4.1 - 4 Arbeiten an Hydraulikkomponenten
4.1 Allgemeines

Bei Arbeiten an verschiedenen hydraulischen Bauteilen müssen Instandhalterinnen und Instandhalter zahlreiche sicherheitsrelevante Aspekte beachten. Auf die Besonderheiten bei bestimmten Maschinen und Anlagen sowie der Mobilhydraulik wird in den Abschnitten 5 und 6 näher eingegangen.

Grundsätzlich sollten nur vom Hersteller zugelassene Ersatzteile ausgetauscht oder eingebaut werden.

Vorgaben und Hinweise des Herstellers zu besonderen Kenntnissen oder Ausbildungen des Instandhaltungspersonals sind unbedingt zu beachten.

Das Hydrauliksystem ist weitestgehend vor von außen eingebrachten Verschmutzungen zu schützen. Herstellerseitige Spülvorgaben sind zu beachten. Einzubauende Ersatzteile müssen frei von Verunreinigungen sein.

Alle vom Instandhaltungspersonal eingebauten Teile müssen den Betriebsdrücken und Druckflüssigkeiten entsprechend ausgewählt sein.

Aufgrund der teilweise recht hohen Massen oder der Einbau- und der Schwerpunktlage der Hydraulikkomponenten sind geeignete Hebezeuge und Anschlagmittel für den Aus- und Einbau sowie den Transport vorzusehen.

Können Leitungsanschlüsse verwechselt werden, müssen sie vom Instandhaltungspersonal vor dem Trennen eindeutig gekennzeichnet werden.

Vorgaben des Herstellers zur Inbetriebnahme nach erfolgter Instandsetzung sind unbedingt zu beachten.