DGUV Information 203-042 - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Hinweis zu Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen

Die Schutzwirkung der Brillen bei einer Laserbelastung unter Normbedingungen, d. h. bei einem Strahldurchmesser d63 (siehe Glossar) von 1 mm, bleibt mindestens 5 s bzw. 50 Impulse lang erhalten, sofern die Laser-Schutzbrille oder Laser-Justierbrille die Anforderungen der DIN EN 207 bzw. DIN EN 208 erfüllen. Die in der Realität auftretenden Strahldurchmesser und Strahlprofile, gegen die eine Laser-Schutzbrille beim Unfall schützen muss, lassen keine exakte Aussage über die Standzeit zu. Deshalb gilt:

Die Laser-Schutzbrillen und Laser-Justierbrillen sind nicht für den dauernden Blick in einen Laserstrahl geeignet. Niemals direkt in den Laserstrahl blicken.